Zu Bewohnerparkausweisen, weiteren Parkregelungen und der geplanten Bürgerinformationsveranstaltung gibt es neue Infos.

Koblenz |

Das städtische Tiefbauamt konkretisiert die Informationen zur Neueinführung einer Parkraumbewirtschaftung im westlichen Teil der Goldgrube. Dabei handelt es sich um Bewohnerparkausweise, weitere Parkregelungen und die geplante Bürgerinformationsveranstaltung.

Bewohnerparkausweise:

Die Beantragung der Bewohnerparkausweise kann voraussichtlich ab dem Spätsommer dieses Jahres erfolgen. Zunächst sollen die Tiefbauarbeiten und die Einrichtungen der Parkscheinautomaten abgeschlossen werden. Um die Gültigkeit der Bewohnerparkausweise weitgehend deckungsgleich mit der tatsächlichen Bewirtschaftung zu halten, ist es sinnvoll die Beantragung erst nach Abschluss aller Arbeiten durchzuführen. Ansonsten würde der Ausweis bei einer zu frühen Ausstellung schon für Zeiten gelten in denen keine Bewirtschaftung gilt. Weiterhin soll nach der Inbetriebnahme der Parkscheinautomaten eine mehrwöchige Übergangszeit zur Überwachung der Parkscheinpflicht vorgesehen werden.

Den Zeitpunkt, ab wann die Beantragung der Bewohnerparkausweise erfolgen kann wird die Stadtverwaltung rechtzeitig bekannt geben. Ferner wird die Verwaltung den Prozess der Antragstellung erläutern und über die entsprechenden Antragsnachweise informieren.

Es wird keine Limitierung bei der Ausgabe geben, sodass jeder berechtigte Antragsteller auch einen Bewohnerparkausweis erhalten kann.

Weitere Vorab-Information stehen auf der Homepage der Stadt Koblenz zur Verfügung: https://www.koblenz.de/buergerservice/leistungen/RLP:entry:64788:ANLR-VLR/bewohnerparkausweis-erteilung/

Parken in den Straßen:

In einigen Straßen oder Straßenabschnitten werden keine Schilder und keine Parkscheinautomaten für eine Parkregelung errichtet. Dies betrifft die Devorastraße im Gesamten und die Straßen Lorenz-Keller-Straße, Comeniusstraße, Dominicusstraße, Diesterwegstraße und Pestalozzistraße in Teilen. Diese sind für eine Ausweisung mit einer Gebotsbeschilderung Parken zu schmal. Dort ist das Parken und Halten für jeden Verkehrsteilnehmer aber erlaubt, wenn neben dem parkenden / haltenden Fahrzeug eine Restfahrbahnbreite von mindestens 3,05 m übrigbleibt. Aufgrund der engen und unterschiedlich breiten Straßen wird dies allerdings oft nur mit Kleinfahrzeugen erreicht. In diesem Fall führt die Einrichtung der Bewirtschaftungszone nur zu einem geringen Wegfall von Parkständen.

Eine Beantragung eines Bewohnerparkausweises für die gesamte Zone der westlichen Goldgrube ist auch für die dortige Bewohnerschaft möglich.

Parken für Besuchende, Berufstätige, Schülerinnen und Schüler etc.:

Für Besucher, welche in der zukünftigen Bewirtschaftungszone parken, gelten folgende Regelungen:

  • Bewirtschaftungszeit Montag bis Freitag 8 bis 19 Uhr, Samstag 8 bis 14 Uhr
  • Parkhöchstdauer maximal 4 Stunden
  • Parkgebühr 0,50 Euro pro Stunde

Ausnahmen hiervon sind nicht vorgesehen.

Bürgerinformationsveranstaltung:

Die Verwaltung beabsichtigt am Dienstag, dem 17. Mai um 18 Uhr im Pfarrsaal (Untergeschoss) der Kirche St. Franziskus eine Versammlung zur Information der Bewohnerinnen und Bewohner sowie der Geschäftsleute der Goldgrube durchzuführen. Hierbei sollen auf die unterschiedlichen Fragenstellungen aus den Reihen der Bewohnerschaft eingegangen werden.

Weitere Informationen unter: Bürgerinfoveranstaltung zur Parkplatzsituation in der Goldgrube