Die Alte Große Karnevalsgesellschaft Mayen e.V. weist darauf hin, dass ausschließlich Fußgruppen und Zugwagenteilnehmer zugelassen werden, die an der „Zuchsitzung“ teilnehmen. Im Rahmen der Sitzung erfolgt eine Belehrung, die für die Teilnahme am Zug verpflichtend ist.
Alternative Sitzung für Verhinderte
Für alle, die am 15. Januar verhindert sind, gibt es am Samstag, den 27. Januar 2025, ebenfalls um 19 Uhr, eine zweite Möglichkeit, an der „Zuchsitzung“ teilzunehmen.
Einladung zur Anmeldung
Einzelpersonen oder Gruppen, die sich für die Teilnahme am Fastnachtszug anmelden möchten, sind herzlich eingeladen, an einer der beiden „Zuchsitzungen“ teilzunehmen. Dies ist ein wichtiger Schritt, um den ordnungsgemäßen Ablauf des Rosenmontagszuges zu gewährleisten.