Fachanwalt für Arbeitsrecht Friedrich W. Dittmann gibt seine Einschätzung zu den Konsequenzen für Arbeitnehmer durch die Bauernproteste am 8. Januar.

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Für Montag hat der Bauernverband massive Verkehrsbehinderungen mit Traktoren in ganz Deutschland angekündigt. Aktuell4u hat mit seinen Rechtsexperten Fachanwalt für Arbeitsrecht Friedrich W. Dittmann über die Konsequenzen für Arbeitnehmer gesprochen.


Was ist mit dem Lohn- oder Gehaltsanspruch, wenn der Arbeitnehmer wegen der Behinderung zu spät zur Arbeit kommt?

FWD: Das sogenannte Wegerisiko trägt der Arbeitnehmer voll und ganz. D.h.: ob Schnee, festgeklebte Aktivisten, Traktoren oder Ähnliches im Weg ist, verliert der Arbeitnehmer seinen Lohnanspruch. Das wird von den Demonstranten wohl nicht gesehen. Auch bei höherer Gewalt bleibt es bei der Risikoverteilung.

Muss die Zeit nachgearbeitet werden?

FWD: In der Regel nein. Nacharbeiten setzt eine entsprechende Vereinbarung der Vertragspartner voraus.

Drohen dem Arbeitnehmer auch zusätzliche Sanktionen?

FWD: Die Rechtsprechung verlangt vom Arbeitnehmer, dass er rechtzeitig für ein pünktliches Erscheinen am Arbeitsplatz sorgt und sich hinreichend informiert. Ansonsten kann der Arbeitgeber abmahnen und im Wiederholungsfall sogar kündigen. Das ist nur anders, wenn den Arbeitnehmer aus unvorhersehbaren Gründen objektiv gehindert ist, pünktlich zu erscheinen.

Im Klartext: Dass am Montag Traktorblockaden kommen, ist allgemein bekannt und keine Ausrede für Verspätungen. Also am besten mit dem Chef sprechen, wie man damit umgeht, zB Verschiebung der Arbeitszeit, Urlaub etc.

Kann man Schadensersatz verlangen?

FWD: Nach meiner Meinung sind die Blockaden unverhältnismäßig und vom Versammlungsrecht nicht gedeckt. Ergo könnte vom Bauernverband grundsätzlich Schadensersatz verlangt werden. Die Lufthansa macht es gerade mit den Landebahnklebern vor.

Wir danken für das Gespräch und die Informationen.