Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 2. Mai die Entwurfsplanung zum Ausbau der beiden Straßen Stehbach und am Wittbender Tor beschlossen und somit die Stadtverwaltung mit der Beantragung der förderrechtlichen Anerkennung und der nachfolgenden weiteren Bearbeitung des Projektes beauftragt.

Mayen |

Im nächsten Schritt werden die Planungsunterlagen den Anliegern und Anwohnern sowie allen Interessierten in einer Informationsveranstaltung vorgestellt. Sobald der Termin feststeht, wird die Stadtverwaltung dazu einladen und dies über die Presse bekannt geben.

Planungsphasen und Baubeginn

Nach derzeitigem Planungsstand erfolgt Ende des Jahres in einem weiteren Sitzungslauf nochmals ein Beschluss über die Ausschreibung der entsprechenden Leistungen sowie die Vergabe. Der Baubeginn ist für Anfang 2025 vorgesehen. Die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentürmer sowie Anwohnerinnen und Anwohner werden neben der Informationsveranstaltung vor Baubeginn ebenfalls über den genauen Termin informiert. Aufgrund der Ausbaulänge und um eine Vollsperrung auf ganzer Länge zu vermeiden, wird die Stehbach voraussichtlich in mehreren Bauabschnitten ausgebaut werden. Grundsätzlich bleibt eine fußläufige Erreichbarkeit der entsprechenden Hauseingänge sowie die fußläufige Verbindung zu den angrenzenden Straßen jederzeit gewährleistet. 

Ziele und Integration des Straßenausbaus

Im Rahmen der Stadtsanierung und des Förderprogramms „Lebendige Zentren“ von Bund und Land ist die Stehbach damit die letzte Straßenausbaumaßnahme im Sanierungsgebiet „Nordöstliche Innenstadt – Erweiterung“. Der geplante Ausbau schließt an den Habsburgring sowie die bereits barrierefreien Bereiche im Kreuzungsbereich der Stehbach und der Göbelstraße/Hospitalgasse an. 

Gemäß dem Sanierungsziel soll eine einheitliche und barrierefreie Straßengestaltung in der Innenstadt hergestellt werden. Die Anordnung von öffentlichen Stellplätzen und Straßenbegleitgrün stehen jeweils in Abhängigkeit zur Straßenbreite. Zudem sind mit diesen Projekten die Verbesserung des Wohnumfeldes im gesamten Quartier, welche sowohl zu einer Wohnwertsteigerung als auch zur indirekten Wertsteigerung der Immobilien im Sanierungsgebiet führen, vorgesehen.