Das Hochwasser hat auch in einigen Betrieben im Saarland und in Rheinland-Pfalz erhebliche Schäden angerichtet. Sie können unter bestimmten Bedingungen Kurzarbeitergeld beantragen.

Rheinland-Pfalz |

Betriebe können für ihre Beschäftigten Kurzarbeitergeld bekommen, wenn diese wegen der Hochwasserschäden nicht arbeiten können. Das hat die Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland der Bundesagentur für Arbeit am Dienstag in Saarbrücken mitgeteilt. Anders als beim konjunkturell bedingen Kurzarbeitergeld gebe es nach Hochwasserschäden dabei noch einige zusätzliche Erleichterungen: Beschäftigte, in deren Unternehmen die Arbeit wegen der Wasserschäden ausfällt, dürften bei

Aufräumarbeiten in dem Betrieb helfen und müssten auch keine Arbeitszeitkonten ausgleichen oder Urlaubstage nehmen. 

Produktionsbetriebe, die von ihrem Zulieferer wegen des Hochwassers kein Material erhalten, könnten auch Kurzarbeitergeld beantragen, betonte die Regionaldirektion. Dies gelte auch im umgekehrten Fall, wenn ein Zulieferer seine Waren nicht an seinen Abnehmer übergeben kann, weil dieser von den Wasserschäden betroffen ist.