Die Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern wegen freilaufender Hunde im Stadtgebiet haben zugenommen. Deswegen weist die Stadtverwaltung Andernach erneut darauf hin, dass Hunde innerhalb der so genannten bebauten Ortslage – also innerhalb des Stadtgebiets – angeleint werden müssen. Zur bebauten Ortslage gehören unter anderem auch beliebte „Gassirouten“ wie die Rheinanlagen, die Mayener Hohl und der Schlossgarten. Das Ordnungsamt verstärkt jetzt die entsprechenden Kontrollen. Werden Hundehalter mit einem nicht angeleinten Vierbeiner ertappt, begehen sie eine Ordnungswidrigkeit, die beim erstmaligen Verstoß mit 25 Euro geahndet wird. Wer häufiger gegen die Anleinpflicht verstößt, muss auch mit weiteren rechtlichen Schritten rechnen.