Anlässlich einer Ortsbegehung ist Mitarbeitenden des Tiefbauamtes aufgefallen, dass bei einem gemeinsamen Geh- und Radweg entlang der Römerstraße ein Geländer auf rund 90 m Länge nicht mehr den aktuellen Vorschriften entspricht. Daher ist dort angeordnet worden, dass auf diesem Teilstück das Fahrrad geschoben werden muss.
Damit Geländer einen Absturz verhindern, müssen sie an Wegen, die von Radlern befahren werden, heute mindestens 130 cm hoch sein. Dies ist bei dem Weg nicht der Fall und muss nun nachgebessert werden. Im Tiefbauamt laufen derzeit die Planungen, die Erhöhung des Geländers durch aufgeschraubte Elemente zu erreichen. Die Arbeiten werden ausgeschrieben, sobald der städtische Haushalt von der Aufsichtsbehörde genehmigt worden ist. Die Fachleute des Tiefbauamtes rechnen damit, dass die Arbeiten im Frühsommer abgeschlossen sind und der Weg dann wieder mit dem Rad befahren werden kann.
Die Stadtverwaltung bedauert diesen Umstand und bittet Radfahrende aus Sicherheitsgründen um Beachtung.