Der Mord an einer 31-jährigen Frau aus Bad Neuenahr-Ahrweiler hat vor dem Landgericht Koblenz ein drastisches Ende gefunden: Ein 31 Jahre alter Deutscher wurde wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Nach Einschätzung des Gerichts handelte er aus Habgier, heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen.
Tat laut Gericht minutiös vorbereitet
Nach den Feststellungen in dem Verfahren soll der Mann seine getrennt lebende Ehefrau im Juli 2025 in das von ihm bewohnte Haus gelockt haben. Dort habe er sie mit mehreren Messerstichen tödlich verletzt. Besonders schwer wiegt aus Sicht des Gerichts die anschließende Vorgehensweise: Der Täter habe bereits vor der Tat eine Grube vorbereitet, in die er den Leichnam legte. Danach verschloss er das Versteck mit Schnellbeton – und tarnte die Stelle später, indem er die Oberfläche mit Fliesen bedeckte.
Motiv: Streit um Geld und Umgangsrecht
Als mögliches Motiv gilt ein eskalierter Konflikt im Zuge des Scheidungsverfahrens. Demnach soll die Frau finanzielle Forderungen gestellt und außerdem eine Änderung der Umgangsregelung für das gemeinsame Kind angestrebt haben. Das Gericht wertete die Hintergründe insgesamt als besonders verwerflich.
Vermisstenanzeige führte zu Ermittlungen
Die Polizei war dem Fall nach einer Vermisstenanzeige nachgegangen und suchte nach der Frau. Im Verlauf der Ermittlungen räumte der Mann ein, die 31-Jährige getötet zu haben. Schließlich wurde die einbetonierte Leiche im Boden entdeckt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
