Der Landkreis und die Verbandsgemeinden haben sich in einem Arbeitskreis zusammengefunden, um Maßnahmen zur Energieeinsparung zu erarbeiten und Konzepte für den Fall einer Gas- und Strommangellage zu entwickeln.
Der reduzierte Gasfluss der Pipeline Nord Stream 1 hat dazu geführt, dass das Bundeswirtschaftsministerium die Alarmstufe, als zweite von insgesamt drei Krisenstufen des Notfallplans Gas der Bundesrepublik Deutschland, ausgerufen hat. Wer im Falle eines Gasmangels noch mit Gas versorgt wird, entscheidet im Fall der Notfallstufe die Bundesnetzagentur.
Dennoch sind auch die Kommunen gefragt, zum einen ihren Beitrag zur Einsparung von Gas zu leisten und zum anderen hinsichtlich der Auswirkungen auf die Bevölkerung für den Notfall gerüstet zu sein. Das betrifft nicht nur die Gaskunden, auch die Stromversorgung kann beeinträchtigt sein, wenn Gaskraftwerke nicht mehr in ausreichendem Maße zur Stromerzeugung zur Verfügung stehen.
Was nicht verbraucht wird, muss nicht erzeugt werden!
Daher ist es unbedingt erforderlich, überall dort, wo es möglich ist, Energie einzusparen. Im Gebiet des Landkreises Cochem-Zell gibt es seit vielen Jahren erhebliche Anstrengungen, Energie regenerativ zu erzeugen. So waren Ende 2021 3.011 Photovoltaikanlagen im Betrieb. Die bestehenden Windkraftanlagen erzeugen 146,1 MW an EEG-Einspeisung, 22 Biomasseanlagen speisen ebenfalls ein. 38 Kraft-Wärme-Kopplung-Anlagen haben eine installierte Leistung von 834 kw. Insgesamt liegt der Anteil des Ökostroms im Landkreis inklusive der Wasserkraftwerke der Mosel bei ca. 180%.
Die Hauseigentümer nehmen in einem starken Maße die Beratungsleistungen der Energieberatung in Anspruch, um sich insbesondere über Wärmedämmung, neue Heizsysteme und Photovoltaik zu informieren. Allein in diesem Jahr wurden bislang ca. 300 Beratungsgespräche geführt. Darüber hinaus wurden insgesamt über 700 Erdwärmesondenanlagen errichtet, die unabhängig von Gas, Heizöl und anderen fossilen Brennstoffen funktionieren.
Auch die Verwaltungen haben in den vergangenen zwei Jahrzehnten bereits einen Teil ihrer Heizungsanlagen auf regenerative Brennstoffe umgestellt.
Mögliche Maßnahmen zur Energieeinsparung im kommunalen Bereich:
Dennoch kann zur Energieeinsparung noch mehr geleistet werden. Der Landkreis und die Verbandsgemeinden prüfen mit den Ortsgemeinden verschiedene Maßnahmen zur Energieeinsparung. Dazu gehören beispielsweise:
- Ausschöpfung des Energieeinsparpotentials in allen kommunalen Gebäuden; dies betrifft auch die zumutbare Absenkung von Raumtemperaturen
- Überprüfung der Wirkungsgrade aller Heizungsanlagen in kommunalen Gebäuden
- Absenkung der Raumtemperaturen in den Sporthallen
- Im Falle einer erheblichen Mangellage Abschaltung der Warmwasserversorgung in den Schulsporthallen, da ohnehin nur wenige Schülerinnen und Schüler die Duschen nach dem Schulsport nutzen
- Absenkung der Beckentemperaturen in den Schwimmbädern
- Zeitnahe Umrüstung der Beleuchtung in kommunalen Gebäuden und bei der Straßenbeleuchtung auf LED, soweit dies noch nicht erfolgt ist
- Beratung mit Ortsgemeinden hinsichtlich einer möglichen Reduzierung der Straßenbeleuchtung während der Nachtzeiten
Im Hinblick auf eine mögliche erhebliche Energiemangellage werden derzeit zwischen den Verbandsgemeinden und dem Landkreis verschiedene Alarm- und Einsatzkonzepte überarbeitet und weiterentwickelt.
Das Land Rheinland-Pfalz hat eine Task Force eingerichtet, von der sich die Kommunen weitere Handlungsempfehlungen erwarten.
Es wird an alle Bürgerinnen und Bürger appelliert, Energie in dem für sie möglichen Umfang einzusparen. Jeder kann hier einen Beitrag zur Versorgungssicherheit in unserem Land leisten!