Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat eine umfassende Novellierung des Bestattungsgesetzes beschlossen. Ziel ist es, den gesellschaftlichen Wandel und neue Bedürfnisse in der Bestattungskultur zu berücksichtigen.

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Das neue Gesetz, das der Ministerrat am Dienstag verabschiedet hat, wird als eines der modernsten Bestattungsrechte in Deutschland bezeichnet.

Flexiblere Bestattungsformen

Die Bedeutung von Tod und Bestattung hat sich in den letzten Jahrzehnten verändert. - Clemens Hoch (Gesundheitsminister Rheinland-Pfalz)

Zu den Neuerungen gehört die Aufhebung der allgemeinen Sargpflicht, wodurch Bestattungen im Leichentuch künftig möglich sind. Rheinland-Pfalz führt zudem eine neue Option ein: die sogenannte „Flussbestattung“. Damit ist das Land bundesweit Vorreiter, da diese Form bisher nur auf Hoher See gestattet war.

Uns gelingt die Verknüpfung von Würde und Willen des Verstorbenen. - Clemens Hoch (Gesundheitsminister Rheinland-Pfalz)

Zudem können Angehörige künftig die Asche Verstorbener unter bestimmten Umständen außerhalb von Friedhöfen verstreuen oder in Privathaushalten aufbewahren. Auch die sogenannte „Diamantbestattung“, bei der aus einem Teil der Asche ein Erinnerungsstück geschaffen wird, wird erlaubt.

Würdigung von Sternenkindern und Bundeswehrsoldaten

Ein weiterer Schwerpunkt der Gesetzesnovelle ist die Bestattung von Sternenkindern, also Kindern, die vor, während oder kurz nach der Geburt verstorben sind.

Ein Kind zu verlieren ist das Schlimmste, was Eltern passieren kann. Wir wollen ihnen einen Ort der Trauer garantieren. - Clemens Hoch (Gesundheitsminister Rheinland-Pfalz)

Rheinland-Pfalz plant zudem, auf Antrag der Angehörigen ein dauerhaftes Ruherecht für im Ausland gefallene Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr zu schaffen. Damit folgt das Land den Beispielen von Sachsen und dem Saarland. „Als drittes Bundesland übernehmen wir die Kosten für Grabnutzung und Grabpflege, wenn diese nicht mehr von der Bundeswehr getragen werden“, so der Minister.

Qualität der Leichenschau und neue Obduktionspflicht

Ein zentraler Punkt der Novelle betrifft die Leichenschau. Künftig sollen Standards und Verantwortlichkeiten für Leichenschauen und Obduktionen klarer geregelt werden. Besondere Bedeutung hat die Einführung einer Obduktionspflicht bei Kindern bis zum sechsten Lebensjahr, wenn die Todesursache unklar ist. „Dies dient der Aufklärung möglicher Tötungsdelikte und dem Schutz vor Straftaten“, betonte das Ministerium.

Die Gesetzesnovellierung adressiert auch das Thema „Bestattungstourismus“ ins Ausland. Die neue Regelung soll den Bedarf an alternativen Bestattungsformen im Inland decken und somit verhindern, dass Hinterbliebene auf Angebote im Ausland ausweichen.

Mit den geplanten Änderungen modernisiert Rheinland-Pfalz sein Bestattungsgesetz grundlegend und setzt neue Maßstäbe für würdige und flexible Bestattungsmöglichkeiten.