Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung die Krankenhausreform des Bundes verabschiedet. Das Gesetz, bekannt als Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG), soll am 1. Januar 2025 in Kraft treten.

Berlin/Rheinland-Pfalz |

Ministerpräsident Alexander Schweitzer und Gesundheitsminister Clemens Hoch äußerten sich positiv zu der Entscheidung und bezeichneten die Reform als bedeutenden Schritt für das deutsche Gesundheitswesen.

„Zwei Jahre harte Verhandlungsarbeit sind heute mit Erfolg beendet worden. Deutschland hat die Chance genutzt und eine der größten Reformen in den vergangenen 20 Jahren im deutschen Gesundheitswesen verabschiedet. Das ist ein gutes Signal für die medizinische Versorgung der Menschen im Land in unruhigen Zeiten“, erklärten Schweitzer und Hoch.

Gesundheitsminister Hoch hatte zuvor im Bundesrat für das Gesetz geworben und auf dessen zentrale Bedeutung hingewiesen. „Wir benötigen die kurzfristigen finanziellen Effekte, die sich bereits im nächsten Jahr positiv auf die Krankenhauslandschaft auswirken werden. Und wir benötigen auch den mit dem KHVVG verbundenen grundsätzlichen strukturellen Wandel“, sagte Hoch. Trotz einzelner Kritikpunkte betonte er die Dringlichkeit der Reform: „Gut, dass die Arbeit und die Umsetzung jetzt erst richtig losgehen kann.“

Dennoch sieht die Landesregierung noch Herausforderungen bei der Umsetzung. Hoch kritisierte insbesondere die starren Vorgaben zur Standortdefinition von Krankenhäusern. „Insbesondere die starre Standortdefinition stellt in Bezug auf die Entfernungsvorgabe von Krankenhäusern eine in der Realität nicht praktikable Vorgabe dar. Hier werden wir, wie bei anderen Themen auch, nicht um eine Änderung herumkommen. Ich bin mir aber sicher, dass wir hier eine Lösung finden werden“, erklärte der Minister.

Mit der Reform sollen sowohl kurzfristige finanzielle Entlastungen für Krankenhäuser als auch langfristige strukturelle Verbesserungen erreicht werden. Die Landesregierung sieht das verabschiedete Gesetz als wichtigen Schritt, verweist jedoch auf die Notwendigkeit weiterer Anpassungen.