Das Ziel der Reform ist es, die Qualität der Behandlungen zu sichern und zu steigern, eine flächendeckende medizinische Versorgung zu gewährleisten und die Effizienz im Krankenhauswesen zu erhöhen.
Der rheinland-pfälzische Gesundheitsminister Clemens Hoch bewertet das Ergebnis grundsätzlich positiv.
Die Reformvorschläge des Bundes gehen in die richtige Richtung. Wir brauchen diese Krankenhausreform, denn viele Einrichtungen sind in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. - Clemens Hoch (Gesundheitsminister Rheinland-Pfalz)
Die Reform soll dazu beitragen, die Krankenhauslandschaft neu zu strukturieren und die medizinische Versorgung, besonders im ländlichen Raum, langfristig zu sichern.
Laut Hoch enthält der Gesetzentwurf Maßnahmen, die bereits ab 2025 erste finanzielle Entlastungen für die Krankenhäuser bringen könnten. Die Länder hätten sich jedoch bereits für 2024 finanzielle Unterstützung gewünscht, bedauert der Minister. „Leider ist der Bund dem nicht gefolgt, es sind aber weitere Maßnahmen auf den Weg gebracht worden, um auch langfristig die Krankenhausversorgung zu sichern“, sagte er.
Besonders hob Hoch hervor, dass einige von Rheinland-Pfalz geforderte Punkte im Gesetz berücksichtigt wurden. Dazu zählt die schnelle Refinanzierung von Tariferhöhungen, eine besondere Vergütung und Koordination bestimmter Krankenhäuser, wie den Universitätskliniken, sowie die Einführung der sektorenübergreifenden Versorger (süV). Diese sollen vor allem die Versorgung im ländlichen Raum stärken und ermöglichen eine engere Zusammenarbeit zwischen ambulanter und stationärer Versorgung.
Allerdings äußerte Hoch auch Kritik an bestimmten Aspekten der Reform, die durch die Bundestagsfraktionen ergänzt wurden. Insbesondere die Prüfung des Insolvenzrisikos von Krankenhäusern durch die Länder und eine Stichtagsregelung für den Projektbeginn des Transformationsfonds stießen auf Bedenken. Diese Regelungen könnten den dringend notwendigen Umbau der Krankenhausversorgung verzögern. Trotz dieser Kritikpunkte betonte Hoch:
Ohne diese weitreichende Reform würde sich die Situation der Häuser voraussichtlich weiter verschärfen. Die Umsetzung der Reform ist daher essentiell, damit auch in Zukunft eine qualitativ hochwertige, flächendeckende und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung in Deutschland gewährleistet wird. - Clemens Hoch (Gesundheitsminister Rheinland-Pfalz)
Die endgültige Entscheidung liegt jedoch noch nicht vor, da das Gesetz im November den Bundesrat passieren muss. „Nun sind erstmal die Länder im Bundesrat im November am Zug“, so Hoch.
Besonders erfreut zeigte sich der Minister darüber, dass Regelungen aufgenommen wurden, die das Bundeswehrzentralkrankenhaus (BWZK) in Koblenz stärken. Künftig wird das BWZK zur ambulanten Behandlung von Versicherten im notwendigen Umfang ermächtigt, um den Sanitätsdienst der Bundeswehr aufrechtzuerhalten. Diese Regelung ähnelt bestehenden Vorschriften für die Hochschulambulanzen der Universitätsmedizin Mainz. „Ich bin Bundesminister Lauterbach sehr dankbar, hier einen Aspekt unserer Verhandlungen aufgegriffen zu haben, der die Einrichtung des Medizincampus Koblenz erleichtern wird und eine umfassende Ausbildung der zukünftigen Medizinstudierenden am Standort Koblenz ermöglicht“, erklärte Hoch.
Das Gesetz soll am 1. Januar 2025 in Kraft treten.