Der rheinland-pfälzische Wissenschafts- und Gesundheitsminister Clemens Hoch begrüßt das Eckpunktepapier zu einer gemeinsamen Krankenhausreform.

Rheinland-Pfalz |

Der rheinland-pfälzische Wissenschafts- und Gesundheitsminister Clemens Hoch begrüßt das zwischen Bund und Ländern erfolgreich verhandelte Eckpunktepapier zu einer gemeinsamen Krankenhausreform. Er sei sehr froh darüber, dass dabei auch die Verantwortung des Bundes für eine auskömmliche Finanzierung und die Verantwortung der Länder in der Krankenhausplanung umfassend gewährleistet würde. Rheinland-Pfalz sei schon heute gut aufgestellt.

Sicherstellung der stationären medizinischen Versorgung im ländlichen Raum und qualitätsorientierte Zentrenbildung in größeren Kliniken, Daseinsvorsorge und weniger wirtschaftlicher Druck, besserer Einsatz von gut qualifiziertem Personal und weniger Bürokratie; das waren die rheinland-pfälzischen Ziele für die Verhandlungen. Das haben wir gemeinsam erreichen können. - Clemens Hoch (Wissenschafts- und Gesundheitsminister Rheinland-Pfalz)

Eine Anpassung der Struktur habe im Land in den vergangenen zwei Jahren bereits begonnen. Gesundheitsminister Hoch weist die zuletzt häufig öffentlich erhobene Forderung nach zwingender weiterer Konzentration oder Schließung von Kliniken zurück:

Größe allein ist kein Qualitätskriterium. Unsere Kliniken im Land leisten hervorragende Arbeit; diese kann jetzt grundsätzlich auch für die Zukunft sichergestellt werden. - Clemens Hoch (Wissenschafts- und Gesundheitsminister Rheinland-Pfalz)

Durch die zukünftigen Vorhaltebudgets seien vor allem die kleinen Kliniken dann nicht mehr so sehr von vielen Fällen abhängig. Die Reform wird aber erst in den kommenden Jahren greifen. Aktuell vordringlichste Herausforderung ist die Liquiditätssicherung der Krankenhäuser:

Hier haben alle Länder einheitlich vom Bund eingefordert, dass der Bund und die Kostenträger endlich für eine auskömmliche Finanzierung der laufenden Kosten aufkommen. - Clemens Hoch (Wissenschafts- und Gesundheitsminister Rheinland-Pfalz)

Insbesondere gehe es um einen kurzfristigen Ausgleich von Tarifsteigerungen und Inflationskosten. Hier müsse der Bund schnell handeln, sonst drohten Einbrüche bei der Versorgung, noch bevor die Reform überhaupt greifen könne.

Die genaue Zuordnung von Leistungsgruppen erfolgt in den kommenden drei Jahren. Besondere Bedeutung kommt dabei der Landesplanung zu. So konnte erreicht werden, dass die zukünftige Grundversorgung von den Ländern nach bundeseinheitlichen Qualitätsvorgaben selbst definiert werden kann. Auf diese Weise kann insbesondere in den Flächenländern wie Rheinland-Pfalz die stationäre wohnortnahe Versorgung sichergestellt werden. Insbesondere betrifft dies die Zuordnung der sektorübergreifenden Ver-sorgung zur stationären Versorgung und der Fachkrankenhäuser. Dabei können die sogenannten Level1i-Krankenhäuser auch neu entstehen.

Rheinland-Pfalz hat dabei durchgesetzt, dass die Kinderheilkunde, die Geburtshilfe, die Notfallversorgung, die In-tensivmedizin und die Schlaganfallversorgung weitere Zuschläge bekommen, um auch in kleineren Kliniken unabhängig von der konkreten Fallzahl weiterhin gute medizinische Versorgung angeboten werden kann. Als Gesundheits- und Wissenschaftsminister war es mir auch besonders wichtig, die herausgehobene Rolle der Universitätsklinika zu betonen. Diese sollen zukünftig für koordinierende und vernetzende Aufgaben über die GKV zusätzliche Mittel bereitgestellt bekommen. - Clemens Hoch (Wissenschafts- und Gesundheitsminister Rheinland-Pfalz)