Das rheinland-pfälzische Frauen- und Justizministerium haben gemeinsam einen Leitfaden vorgestellt, der die Vorgehensweise in Sorge- und Umgangsstreitigkeiten bei häuslicher Gewalt in der Familie beschreibt.

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Ziel des Leitfadens ist es, die gerichtlichen Verfahren zu unterstützen und sicherzustellen, dass das Kindeswohl sowie der Schutz von Gewaltopfern im Mittelpunkt stehen. Der Leitfaden richtet sich an alle am Verfahren Beteiligten, darunter Gerichte, Beratungsstellen und zivilgesellschaftliche Einrichtungen.

Kinder sind bei häuslicher Gewalt immer mitbetroffen, auch wenn sie die Gewalt nicht unmittelbar selbst erfahren. Das muss auch vor Gericht Berücksichtigung finden. - Katharina Binz (Frauenministerin Rheinland-Pfalz)

„Nun gibt es eine interdisziplinäre Arbeitshilfe, die bei solchen Verfahren Mitwirkende an Kindschaftssachen systematisch unterstützt und das Kindeswohl und den Opferschutz in den Fokus nimmt“, betonte Frauenministerin Katharina Binz.

Der Leitfaden wurde unter Federführung des Frauenministeriums erarbeitet und ist Teil des Rheinland-Pfälzischen Interventionsprojektes gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen (RIGG). Vertreterinnen und Vertreter des Justizministeriums, der Jugendämter, Frauenunterstützungseinrichtungen, Rechtsanwälte sowie Richterinnen und Richter waren an der Entwicklung beteiligt.

Mit der Überzeugung, dass der Leitfaden in der Praxis gewinnbringend eingesetzt werden kann, haben wir ihn auch den Gerichten in Rheinland-Pfalz als Handreichung zur Verfügung gestellt. - Herbert Mertin (­Justizminister Rheinland-Pfalz)

Der Leitfaden ergänzt die Fortbildungsangebote des Justizministeriums für Familienrichterinnen und -richter und orientiert sich am „Münchner Modell“, einem Verfahren, das seit 2007 am Familiengericht München erfolgreich angewandt wird und ebenfalls interdisziplinär erarbeitet wurde. Der Leitfaden kann auf den Webseiten des Frauen- und Justizministeriums heruntergeladen werden und steht allen Interessierten zur Verfügung.

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