Nach dem Einschlag eines Meteoriten auf einem Privatgrundstück im Koblenzer Stadtteil Güls wächst der Andrang von Neugierigen und selbsternannten Meteoritenjägern. Jetzt warnt die Polizei deutlich: Die Privatsphäre der Anwohner hat Vorrang – und unbefugtes Betreten kann strafrechtliche Folgen haben.

Koblenz |

Der Einschlag eines Meteoriten auf einem Privatgrundstück in Koblenz-Güls sorgt weiterhin für großes Aufsehen. Nachdem das ungewöhnliche Ereignis am Sonntagabend bekannt geworden war, zog es zahlreiche Schaulustige und Meteoriteninteressierte in den Stadtteil, sehr zum Ärger der Anwohner.

Nach Angaben der Polizei Koblenz ging inzwischen eine offizielle Beschwerde ein. Die Beamten reagierten darauf mit einer eindringlichen Warnung: Die Privatsphäre der betroffenen Anwohner sei uneingeschränkt zu respektieren.

Polizei: Grundstücke dürfen nicht betreten werden

Besonders deutlich macht die Polizei, dass fremde Grundstücke nicht ohne Erlaubnis betreten werden dürfen. Wer sich dennoch Zutritt verschafft, begeht Hausfriedensbruch. In solchen Fällen werde eine Strafanzeige gefertigt, teilten die Beamten mit.

Damit will die Polizei verhindern, dass der außergewöhnliche Vorfall zu weiteren Belastungen für die Bewohner in Güls führt. Der Meteoritenfall mag spektakulär sein – rechtfertigt aus Sicht der Behörden aber keinesfalls Eingriffe in die Privatsphäre.

Großes Interesse in sozialen Netzwerken

Für zusätzliche Aufmerksamkeit sorgte die schnelle Verbreitung des Vorfalls in sozialen Netzwerken. Schon kurz nach Bekanntwerden wurde in verschiedenen Gruppen, unter anderem auf Facebook, intensiv über das Ereignis diskutiert. Vor allem sogenannte Meteoritenjäger zeigten großes Interesse und machten sich teils unmittelbar auf den Weg nach Koblenz.

Der seltene Himmelsfund hat damit nicht nur wissenschaftliche Neugier geweckt, sondern auch einen Besucheransturm ausgelöst. Die Polizei setzt nun auf klare Worte, um die Lage vor Ort zu beruhigen.