Um 22:45 Uhr wurden der Polizei am gestrigen Mittwoch zwei Personen gemeldet, die im Industriegebiet bei Kesselheim ohne Helm Rollen fahren würden. Als die Streifenwagenbesatzung vor Ort eintraf und von einem der Fahrer gesehen wurde, fuhr dieser ohne Licht und mit hoher Geschwindigkeit davon. Die Beamten nahmen die Verfolgung mit Blaulicht auf und konnten zu dem männlichen Fahrer aufschließen.

Koblenz |

Um 22:45 Uhr wurden der Polizei am gestrigen Mittwoch zwei Personen gemeldet, die im Industriegebiet bei Kesselheim ohne Helm Rollen fahren würden. Als die Streifenwagenbesatzung vor Ort eintraf und von einem der Fahrer gesehen wurde, fuhr dieser ohne Licht und mit hoher Geschwindigkeit davon. Die Beamten nahmen die Verfolgung mit Blaulicht auf und konnten zu dem männlichen Fahrer aufschließen.

Davon scheinbar wenig beeindruckt, setzte der 18-Jährige seine Fahrt fort, drehte sich dabei um und brüllte, dass er nicht anhalten würde. Auch auf mehrfache Aufforderung über den Außenlautsprecher reagierte er nicht und setzte die Flucht weiter über einen Feldweg in die Ortslage St.Sebastian fort. Dort konnten sich die Polizeibeamten mit dem Streifenwagen neben den Roller platzieren und versuchten, die Flucht unter Einsatz von Pfefferspray zu stoppen. Trotz deutlicher Wirkung fuhr der Rollerfahrer - nun in Schlangenlinien - weiter. Als dann der Fahrradweg am Rhein zu seinem Ziel wurde, verloren die Beamten kurzzeitig die Spur.

Gegen 23:15 Uhr konnte der Roller im Rahmen der weiteren Fahndung liegend auf dem Radweg aufgefunden und sichergestellt werden. Sofort eingeleitete Recherchen führten dann zur Identifizierung des Täters, welcher anschließend an der Wohnanschrift seines Vaters gestellt wurde. Dort erhärtete sich der Verdacht weiterer Straftaten: bei der Durchsuchung fanden die Beamten ein gestohlenes Baustellenschild sowie Betäubungsmittel und fanden zudem heraus, dass der Beschuldigte nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist und der von ihm gefahrene Roller als gestohlen gemeldet war. Strafverfahren wegen verbotenem Kraftfahrzeugrennen, Führen eines Fahrzeugs ohne Fahrerlaubnis, Diebstahls sowie Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz sind eingeleitet.

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