Schulen entscheiden vor Ort – in Abstimmung mit den Trägern
Bei extremem Winterwetter können rheinland-pfälzische Schulen eigenständig festlegen, ob der Präsenzunterricht nicht stattfindet. Voraussetzung ist die Abstimmung mit den jeweils zuständigen Schulträgern vor Ort. Die Entscheidung soll anschließend über die vereinbarten Kommunikationswege an die Eltern weitergegeben werden.
Notbetreuung und digitale Angebote als Alternativen
Grundsätzlich gilt: Wenn es möglich und zumutbar ist, soll eine Notbetreuung organisiert werden. Darüber hinaus können Schulen selbst entscheiden, in welcher Form sie digitalen Unterricht anbieten oder Aufgaben für die Arbeit zu Hause bereitstellen und je nachdem, was unter den Bedingungen vor Ort realistisch umsetzbar ist.
Großzügige Entschuldigung – aber nur mit glaubhaftem Grund
Bleiben Schulen geöffnet, Eltern schicken ihre Kinder wegen der Wetterlage dennoch nicht los oder Schülerinnen und Schüler können die Schule nicht erreichen, soll eine großzügige Entschuldigungspraxis gelten. In solchen Fällen wird laut Bildungsministerium darauf verzichtet, den Tag als Fehltag zu werten, allerdings nur, wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass das Fernbleiben tatsächlich mit den wetterbedingten Einschränkungen zusammenhängt. Diese Regelung sei auch in früheren Jahren in vergleichbaren Situationen angewendet worden.
