Am frühen Nachmittag des 5. April erschien ein ehrlicher 52-jähriger Finder bei der Polizeiinspektion Betzdorf, um eine von ihm aufgefundene Geldbörse zu übergeben. Die 79-jährige Besitzerin wurde über den Inhalt des Geldbeutels konfrontiert.

Betzdorf |

In der Geldbörse befanden sich neben zwei (echten) Reisepässen der (echten) Bundesrepublik Deutschland diverse Fantasie-Dokumente, ausgestellt vom angeblichen "Deutschen Reich" oder dem "Königlich-Sächsischen Gemeindebund".

Feststellung eines Haftbefehls

Weiterhin wurde durch die diensthabenden Beamtinnen und Beamten des Wechselschichtdienstes festgestellt, dass gegen die 79-jährige Besitzerin der Geldbörse, welche je betrachtetem Dokument Bürgerin des "Deutschen Reiches" oder des "Königsreichs Sachsen" sein will, ein Haftbefehl des (echten) Freistaats Sachsen von über 2000 Euro Gesamtsumme vorlag.

Übergabe und Vollstreckung

Die rüstige Dame erschien nach Mitteilung über den Fund der Geldbörse am selben Abend tatsächlich auf hiesiger Polizeidienststelle, sodass ihr neben der Aushändigung ihrer Geldbörse zugleich die Vollstreckung des gegen sie vorliegenden Haftbefehls eröffnet wurde.

In typischer Reichsbürger-Manier verweigerte sie zunächst sämtliche Maßnahmen der Polizei. Vor dem Hintergrund der nun drohenden Inhaftierung in einer Justizvollzugsanstalt, zog sie es jedoch letztlich vor, den Geldbetrag widerwillig doch zu bezahlen. Somit dufte die Dame die Polizeidienststelle wieder verlassen.

Sicherstellung und rechtliche Folgen

Ihre Fantasiedokumente musste sie jedoch bei der Polizei lassen, da diese aufgrund des Verdachts der Urkundenfälschung sichergestellt wurden. Diesbezüglich erwartet sie nunmehr ein weiteres Strafverfahren, welches in einem weiteren Haftbefehl münden könnte.