Nach jahrelangen Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft Koblenz gegen drei Verantwortliche von Gesellschaften am Flughafen Hahn Strafbefehle wegen Untreue erwirkt. Die Entscheidungen sind rechtskräftig – Details zur Strafhöhe wurden nicht genannt.

Kobelnz/Lautzenhausen |

Im Mittelpunkt stehen Handlungen aus der Zeit von Ende 2017 bis zu den Insolvenzanträgen im Oktober 2021. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft sollen die Verurteilten unter anderem Rechnungen bezahlt oder akzeptiert haben, obwohl ihnen bewusst gewesen sei, dass keine entsprechende Leistung erbracht worden war. Zudem seien beim Einkauf von Dienstleistungen Betriebsausgaben nicht reduziert worden.

Parkeinnahmen, unnötige Miete und Vorteile für andere Gesellschaften

Gegen zwei der drei Verurteilten nennt die Staatsanwaltschaft weitere Punkte: Sie sollen Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung entnommen und außerdem ein nicht benötigtes Objekt angemietet haben. Die dadurch entstandenen Vorteile seien demnach für andere am Flughafen tätige Gesellschaften sowie für eigene Zwecke verwendet worden. Die Ermittlungen zu den Vorgängen liefen bereits seit 2020.

Land erlitt Schaden: 186.000 Euro durch Subventionsbetrug

Auch eine Subvention des Landes Rheinland-Pfalz sei teilweise zu Unrecht beantragt und ausgezahlt worden. Den Schaden beziffert die Staatsanwaltschaft auf 186.000 Euro. Zusätzlich teilte die Behörde mit, dass einer der Beteiligten außerdem wegen Insolvenzverschleppung verurteilt worden sei, weil ein Insolvenzantrag für eine Gesellschaft zu spät gestellt worden sei.

Hintergrund: Der Flughafen Hahn meldete im Oktober 2021 Insolvenz an. Nach mehreren Anläufen und Diskussionen um Käufer übernahm 2023 die Trierer Triwo AG den Hunsrück-Flughafen.