Während der Pandemie soll sich eine Gruppe bewaffnet haben, um sich staatlichen Corona-Maßnahmen zu widersetzen. Der mutmaßliche Rädelsführer gehört nach Ansicht der Staatsanwaltschaft ins Gefängnis.

Koblenz |

Im Prozess um die Gründung einer bewaffneten Gruppe zur möglichen Abwehr von Corona-Maßnahmen hat die Staatsanwaltschaft vier Jahre Haft für den mutmaßlichen Rädelsführer gefordert. Die drei Angeklagten hätten sich spätestens im Februar 2021 zu einer Gruppe namens «Paladin» zusammengeschlossen, um sich gegen staatliche Maßnahmen während der Corona-Pandemie zur Wehr zu setzen, sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Es habe auch paramilitärische Übungen mit selbst hergestellten Waffen gegeben.

Haftstrafen und Bewährung gefordert

Die Anklage sieht den 39 Jahre alten Angeklagten als Rädelsführer der Gruppe. Er habe Treffen initiiert, die Herstellung der Waffen vorangetrieben und versucht, weitere Mitglieder zu gewinnen, sagte die Staatsanwältin. Zudem sei er in einen Schützenverein eingetreten, um legal an Waffen zu gelangen. 

Für die anderen beiden Angeklagten im Alter von 57 und 64 Jahren forderte die Staatsanwaltschaft Haftstrafen von einem Jahr und elf Monaten sowie einem Jahr und acht Monaten, die beide zur Bewährung ausgesetzt werden sollen. Neben der Gründung einer kriminellen Vereinigung und einer bewaffneten Gruppe werden den Angeklagten auch Verstöße gegen das Waffengesetz vorgeworfen. 

«Aneinanderreihung von Hirngespinsten»

Der 39-Jährige verfolgte die Plädoyers im Stehen. Seine Anwältin forderte in ihrem Plädoyer eine «angemessene Bestrafung ausschließlich wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz». Es sei ausschließlich darum gegangen, sich notfalls mit Waffengewalt gegen Angreifer zur Wehr setzen zu können, «wenn man sich nach dem Ausbruch des Bürgerkriegs verteidigen müsste», sagte die Verteidigerin. «Überhaupt ist die ganze Geschichte, um die es hier geht, eine Aneinanderreihung von Hirngespinsten.»

Die Verteidigerin des 64-Jährigen sagte, ihr Mandant sei während der Pandemie in einen «Strudel der Angst» geraten. Er sei verunsichert gewesen und habe große Ängste durchlebt. «Selbstschutz und Selbstverteidigung waren das Einzige, was ihn angetrieben haben.» Zu keinem Zeitpunkt habe er einem Menschen Schaden zufügen wollen. Sie forderte eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als einem Jahr zur Bewährung. 

Urteil kommende Woche möglich

Auch die Anwältin des dritten Angeklagten sagte, dass sich die Männer als Leidensgemeinschaft gesehen hätten. Die Bewaffnung sei aus Sicht der Gruppe ein notwendiges Übel für den Fall der Fälle gewesen. «Es wurde niemand gefährdet oder geschädigt», sagte sie. Der 57-Jährige habe zudem deutliche Einsicht und Reue gezeigt. Sie forderte deshalb nur eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen. 

Der Prozess wird am 31. Oktober fortgesetzt. Dann folgen zunächst noch mögliche Plädoyers von weiteren Anwälten und die Schlussworte der Angeklagten – aber auch ein Urteil ist an diesem Tag möglich.