Die Drosselung der Gaslieferungen durch Russland machen eine konkrete Gasnotlage in Deutschland realistisch. Die Bundesregierung hat einen "Notfallplan Gas" erstellt. Doch was ist das überhaupt?

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Der „Notfallplan Gas“ soll in einer Krisensituation, wie aktuell durch den Ukraine-Krieg hervorgerufen, die Gasversorgung in Deutschland sicherstellen und regeln. Unterteilt ist der Notfallplan in drei Eskalationsstufen, die jeweils konkrete Maßnahmen definieren:

In der ersten Stufe, der Frühwarnstufe, liegen erste Hinweise darauf vor, dass es zu einer Verschlechterung der Gasversorgungslage kommen kann. Ein Krisenteam – bestehend unter anderem aus Vertretern des Bundeswirtschaftsministeriums, der Bundesnetzagentur, der Netzbetreiber und der Lieferanten – analysiert die Lage und gibt seine Einschätzung an die Bundesregierung. Diese erste Stufe hat für die Bürgerinnen und Bürger jedoch vorerst kaum Auswirkungen. Sowohl Privathaushalte als auch Wirtschaftsunternehmen sollten ihren Gasverbrauch jedoch reduzieren.

Spitzt sich die Lage weiter zu, sieht der Notfallplan Gas als nächsten Schritt die sogenannte Alarmstufe vor. Zu diesem Zeitpunkt ist die Gasversorgung gestört und eine erhebliche Verschlechterung der Situation ist möglich.
Der Staat greift jedoch noch nicht ein; der Markt ist noch in der Lage, diese Störung zu bewältigen. In dieser Lage befindet sich die Deutschland aktuell.

Reichen die bis hierher getroffenen Maßnahmen in einer Krise nicht aus oder verschlechtert sich die Lage, kann die Bundesregierung die dritte und letzte, die Notfallstufe, ausrufen. Der Staat greift nun ein, da die vorhandenen Gasmengen nicht länger ausreichen, um die Nachfrage zu decken. Die Bundesnetzagentur wird dann zum sogenannten „Bundeslastverteiler“, das bedeutet, ihr obliegt die Verteilung von Gas. Bestimmte Gruppen sind hierbei bis zuletzt besonders geschützt und werden weiter mit Gas zu versorgt. Hierzu zählen beispielsweise Privathaushalte, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen.