Die Abgeordneten des Bundesbauausschusses informieren sich im Kreishaus, wie der Wiederaufbau erleichtert werden kann.

Kreis Ahrweiler |

Wie können Änderungen im Baugesetzbuch den Wiederaufbau im Ahrtal erleichtern und beschleunigen? Landrätin Cornelia Weigand hatte Abgeordnete des Bundestags-Bauausschusses (Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen) ins Kreishaus eingeladen, um gemeinsam mit den hauptamtlichen Bürgermeistern der von der Flutkatastrophe betroffenen Kommunen diese Fragestellung zu erörtern.

Neben deutlichen Erleichterungen bei Planungs- und Planänderungsverfahren ist aus Sicht der Kommunen und des Kreises unter anderem die Schaffung einer vereinfachten Ausweisung von Ersatzbauflächen für Gewerbebetriebe, ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren für die Neuerrichtung von baulicher Infrastruktur und der Verzicht auf neue Planfeststellungsverfahren bei Ersatzbauten vordringlich, um den Wiederaufbauprozess entscheidend voranzutreiben.

Darüber hinaus setzen sich die von der Flut betroffenen Kommunen nachdrücklich dafür ein, die Antragsfrist für Wiederaufbauprojekte zu verlängern. Diese endet derzeit am 30. Juni 2023. Neben der aufwendigen Erstellung eines separaten Förderantrags je Maßnahme muss für Baumaßnahmen die Leistungsphase 2 (Vorplanung inklusive Kostenschätzung) erreicht sein, um einen Förderantrag stellen zu können. Dies erfordert bereits vor Antragstellung einen hohen Aufwand mit nicht unerheblichen Kosten bei in manchen Fällen gleichzeitiger Unsicherheit der Finanzierung des Projekts. Dies sei aus Sicht aller betroffenen Kommunen für die Vielzahl der erforderlichen Vorhaben und Maßnahmen schlichtweg innerhalb der gesetzten Frist nicht zu leisten.

Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen ist ein Gremium des Deutschen Bundestags mit 34 Mitgliedern. Der Ausschuss setzt sich mit aktuellen Themen zur Bau- und Städteplanung auseinander, prüft Förderprogramme des Bundes beispielsweise zur Städtebauförderung und fasst Beschlussempfehlungen zu Gesetzentwürfen der einzelnen im Bundestag vertretenen Parteien.