Ende Februar 2023 hat Innenminister Ebling die 1. Fortschreibung der Maßnahmenpläne zum Wiederaufbau der von der Naturkatastrophe betroffenen Landkreise und der Stadt Trier bestätigt und damit die entsprechenden Regionalbudgets festgestellt.

Ahrtal |

Ende Februar 2023 hat Innenminister Ebling die 1. Fortschreibung der Maßnahmenpläne zum Wiederaufbau der von der Naturkatastrophe betroffenen Landkreise und der Stadt Trier bestätigt und damit die entsprechenden Regionalbudgets festgestellt. Demnach ergeben sich Regionalbudgets von rund 4,29 Milliarden Euro.

Seit Feststellung der ursprünglichen Maßnahmenpläne im April 2022 hat sich viel getan. Insbesondere konnten viele Projekte durch die Kommunen hinsichtlich der notwendigen Arbeiten und Kosten konkretisiert werden. Die Steigerung des Schadensbudgets fällt mit rund 9,48 Prozent moderat aus und ist voll über das Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“ von Bund und Ländern abgedeckt. Mit der Feststellung der Regionalbudgets erhalten Städte, Gemeinden und Landkreise einen auskömmlichen Finanzierungsrahmen für ihre Antragstellung.

Was sind die Maßnahmenpläne?

Die Maßnahmenpläne sind Projektlisten, die alle Wiederaufbauprojekte kommunaler Träger von der Ortsgemeinde bis hin zum Landkreis enthalten. Enthalten sind Straßen, Radwege, Brücken, Kindergärten, Schulen, Bürgerhäuser, Sportplätze, Rathäuser und vieles mehr. Auch gemeindliche Infrastrukturen, die von Privaten getragen werden (zum Beispiel ein Kindergarten in privater Trägerschaft), sind Teil der Maßnahmenpläne.

Die Maßnahmenpläne dienen dazu, einen Überblick über die aufzubauenden kommunalen Infrastrukturen zu erlangen. Sie sind somit so etwas wie das Arbeitsprogramm des kommunalen Wiederaufbaus.

Die Maßnahmenpläne werden für jeden Landkreis und die Stadt Trier einzeln festgestellt. Der festgestellte Bedarf an Wiederaufbauhilfen ist zugleich das für die einzelnen Landkreise zur Verfügung gestellte Regionalbudget. Die Maßnahmenpläne können auch weiterhin fortgeschrieben werden. Die nächste Fortschreibung ist zum 30. September 2023 vorgesehen. 

Wie sind die Maßnahmen inhaltlich gegliedert?

Auf die allgemeine kommunale Infrastruktur (wie zum Beispiel Rathäuser, Feuerwehren, Straßen, Brücken, Plätze, Kindertagesstätten, Schulen, Sportstätten) entfallen rund 2,59 Milliarden Euro. Für wasser- und abfallwirtschaftlichen Einrichtungen sind rund 819 Millionen Euro, für den Wiederaufbau von Hochwasserschutzanlagen und Wasserläufen rund 883 Millionen Euro vorgesehen. 

Wie verteilen sich die Kosten regional? 

Der Landkreis Ahrweiler, als am stärksten betroffene Region, hat rund 96 Prozent des Gesamtschadensbudgets (4,11 Milliarden Euro) verplant. Die anderen Landkreise und die Stadt Trier kommen zusammen auf die verbleibenden 4 Prozent. Hieran zeigt sich auch das immense Ausmaß der Schäden in der Ahrregion. 

Wie kommen die Kommunen an die Aufbauhilfen?

Um eine Bewilligung zu bekommen, bereiten die Kommunen Unterlagen mit Informationen zur Maßnahme und deren Kosten vor und reichen entsprechende Anträge ein. Die Anträge werden plausibilisiert und anschließend bewilligt. Sollte die Maßnahme noch nicht begonnen worden sein, kann die Kommune nun mit der Umsetzung der Maßnahme anfangen.

Kommunale Maßnahmen konnten auch bereits unmittelbar nach dem Schadensereignis begonnen werden. Von diesem „vorzeitigen Maßnahmenbeginn“ haben viele Kommunen Gebrauch gemacht.

Im Laufe der Maßnahme kann die Kommune für angefallene Kosten Mittelabrufe tätigen. Hier kann sie bereits angefallene Kosten oder Kosten, die innerhalb der nächsten zwölf Monate voraussichtlich anfallen, geltend machen. Ist die Maßnahme abgeschlossen, erstellt die Kommune einen Bericht zur Maßnahme und ergänzt diesen mit einer Belegliste zu den Zahlungen. Dieser sogenannte Verwendungsnachweis wird von der jeweiligen Bewilligungsbehörde geprüft. Sie erteilt dann eine abschließende Bewilligung über den tatsächlichen Betrag der Wiederaufbauhilfe. Stellt die Kommune im Verlauf des Projektes fest, dass sich die Maßnahme verteuert, kann sie innerhalb des Verfahrens einen Mehrkostenantrag stellen.