Die Antragsfristen für die Hilfe aus dem Wiederaufbaufonds von Bund und Ländern wird um drei Jahre bis zum 30. Juni 2026 verlängert.

Ahrtal |

Die Bundesregierung wird in Kürze die Verlängerung der Antragsfristen für die Wiederaufbauhilfe aus dem Wiederaufbaufonds von Bund und Ländern um drei Jahre bis zum 30. Juni 2026 auf den Weg bringen. Gleichzeitig wird die Bewilligungsfrist für die Auszahlung der Gelder bis zum Jahr 2030 verlängert.

Damit wird eine Zusage von Bundeskanzler Olaf Scholz und Finanzminister Christian Lindner aus dem vergangenen November umgesetzt. - Malu Dreyer (Ministerpräsidentin Rheinland-Pfalz)

Die Ministerpräsidentin hatte sich beim Bundeskanzler für eine Verlängerung der Frist eingesetzt. Die Nachricht, dass die Bundesregierung die Antrags- und die Bewilligungsfristen für den Wiederaufbau in den flutgeschädigten Gebieten so deutlich verlängert, war in Rheinland-Pfalz und vor allem in den betroffenen Kommunen mit großer Erleichterung aufgenommen worden.

Damit zeigt die Bundesregierung, dass sie gemeinsam mit der rheinland-pfälzischen Landesregierung an der Seite der betroffenen Menschen steht und sie unsere Argumente gehört hat. Die Zerstörungen in den betroffenen Gebieten sind so immens, dass bei allem, was bislang in den vergangenen gut anderthalb Jahren an Wiederaufbau bereits geleistet wurde, die Verlängerung der Fristen wertvolle zusätzliche Zeit zum Wiederaufbau bringt. - Malu Dreyer (Ministerpräsidentin Rheinland-Pfalz)

Das helfe vor allem den unzähligen schwer betroffenen Privatpersonen. Durch Beschaffung von Ersatzgrundstücken, fehlende Gutachterinnen und Gutachter, fehlende Baumaterialien sowie Handwerkerinnen und Handwerker komme es zu Verzögerungen, die nicht von den Flutbetroffenen zu vertreten seien. Die Ministerpräsidentin dankte der Bundesregierung mit Bundeskanzler Olaf Scholz an der Spitze für diesen wichtigen Schritt.