Ministerpräsidentin Malu Dreyer hat sich mit einem Brief an Bundeskanzler Olaf Scholz persönlich für eine Klarstellung zur versprochenen Aufbauhilfe eingesetzt.

Rheinland-Pfalz/Berlin |

Ministerpräsidentin Malu Dreyer hat sich mit einem Brief an Bundeskanzler Olaf Scholz persönlich für eine Klarstellung der Bundesregierung zu den gemeinsam beschlossenen und versprochenen Hilfen und Unterstützungsmaßnahmen für die Opfer der Flutkatastrophe vom Sommer 2021 eingesetzt.

Ich gehe fest davon aus, dass der Bund trotz der sich aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ergebenden Folgen seine Verpflichtungen aus dem Aufbauhilfefonds-Errichtungsgesetz 2021 erfüllen wird. - Malu Dreyer (Ministerpräsidentin Rheinland-Pfalz)

„Mit dem Aufbauhilfefonds-Errichtungsgesetz 2021 haben Bund und Länder gemeinsam nach der schrecklichen Flutkatastrophe im Juli 2021 in Rheinland­ Pfalz und Nordrhein-Westfalen für die Betroffenen ein Instrument und eine Perspektive für einen nachhaltigen Wiederaufbau geschaffen. Für diese Solidarität und Unterstützung bin ich und sind die Menschen in Rheinland-Pfalz Ihnen und den anderen Beteiligten sehr dankbar“, so die Ministerpräsidentin weiter in ihrem Schreiben an den Bundeskanzler.

Ministerpräsidentin Malu Dreyer nahm Bezug auf die Regierungserklärung des Bundeskanzlers vom 28. November 2023, in der er betonte hatte, dass es nötig und richtig war, den Bürgerinnen und Bürgern in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen zu helfen, als ihr Hab und Gut 2021 von den Wassermassen zerstört wurde.

Ich bin Ihnen sehr dankbar, dass Sie deutlich gemacht haben, dass wir es den Opfern und Betroffenen vor Ort schulden, ihnen bei dem über Jahre dauernden Wiederaufbau solidarisch zur Seite zu stehen. - Malu Dreyer (Ministerpräsidentin Rheinland-Pfalz)

Sie unterstrich: „Ich habe Ihre Aussage als klares Bekenntnis wahrgenommen, dass der Bund zu den gemeinsam beschlossenen und versprochenen Hilfen und Unterstützungsmaßnahmen steht. Ich gehe fest davon aus, dass der Bund trotz der sich aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ergebenden Folgen seine Verpflichtungen aus dem Aufbauhilfefonds-Errichtungsgesetz 2021 erfüllen und die Liquidität des Aufbauhilfefonds durch Zuführungen aus dem Bundeshaushalt sicherstellen wird. Für das laufende Jahr wird mit dem Nachtragshaushalt 2023 und der Zuweisung in Höhe von 1,6 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt für die Aufbauhilfe Klarheit geschaffen.“

Abschließend bittet die Ministerpräsidentin den Bundeskanzler darum, „bei den Menschen in den betroffenen Regionen jede Verunsicherung auszuräumen, indem die Bundesregierung nochmals eindeutig klarstellt, dass der Bund auch in den folgenden Jahren seine Verpflichtungen erfüllen wird“.