Die Bundesnotbremse der Regierung stößt nicht überall auf große Freude. Für den Sport könnten jedoch Lockerungen ins Haus stehen.

Mainz / Berlin |

Nur von kurzer Dauer war die Freude über die Wiederöffnung der Sportplätze Anfang Februar des laufenden Jahres. Während Jugendmannschaften zumindest eine Zeit lang trainieren durften, kamen die Senioren fast gar nicht auf ihre Kosten. Seit Wochen ruht der Sportbetrieb schon wieder. Ausgerechnet die Bundesnotbremse, welche von Bundestag und Bundesrat beschlossen wurde, könnte jetzt wieder einen Funken Hoffnung geben. 

Die am Mittwoch vom Bundestag beschlossene Änderung des Infektionsschutzgesetzes besagt unter §28b Nummer 3 ISfG, dass „für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres die Ausübung von Sport ferner zulässig“ ist „in Form von kontaktloser Ausübung im Freien in Gruppen von höchstens fünf Kindern“. Im Gegensatz zur ersten Beschlussfassung ist es damit also möglich, dass Kinder bis 14 Jahre auch bei einer Inzidenz über 100 in Gruppen bis fünf Personen kontaktfrei Sport treiben dürfen. 

Der Beschluss der Bundesregierung war vor allem auf Druck des organisierten Sports geändert wurden. Dementsprechend erleichtert zeigt sich auch LSB-Präsident Wolfgang Bärwick: „Wir sind zufrieden, dass im Gesetzgebungsverfahren zur sogenannten Bundesnotbremse zugunsten des Sports differenziert wurde. Insbesondere die Trainingsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche in Fünfer-Gruppen bei einer 7-Tages-Inzidenz größer als 100 sind ein Kompromiss, der dem organisierten Sport besonders wichtig war", so der Spitzenfunktionär. Einschränkungen bleiben aber auch hier: Anleitungspersonen, das heißt Trainer, müssen ein negatives Testergebnis vorweisen, welches nicht älter als 24 Stunden alt ist. 

Für Personen, die 15 Jahre oder älter sind, ist kontaktfreier Individualsport alleine, zu zweit oder mit den Personen des eigenen Hausstands sowohl im Freien als auch in gedeckten Anlagen wie Sport- oder Tennishallen erlaubt. Gruppentrainings, wie vom organisierten Sport gefordert, sind nicht erlaubt. Für die Sportvereine in Rheinland-Pfalz bedeutet das eine Lockerung, während andere Bundesländer nicht von der Regelung profitieren. Klar ist aber: ab einer Inzidenz von über 100 gilt die Bundesverordnung, bei einer Inzidenz unter 100 übernimmt das Land. „Man könnte sagen, dass die Bundesnotbremse die Grundlage für weitere Öffnungen des Sports in Rheinland-Pfalz bietet“, hofft der neue LSB-Geschäftsführer Christof Palm auf eine Perspektive für die Zukunft.