Sportvereine aus dem Ahrtal können eine Förderung aus dem Wiederaufbaufond beantragen.

Ahrtal |

Sportvereine aus dem Ahrtal können auch dann eine Förderung aus dem Wiederaufbaufond erhalten, wenn sie nicht über eigene Sportstätten verfügen. Darauf weist der Sportbund Rheinland (SBR) hin. So können nach SBR-Angaben auch funktionsbezogene Einrichtungs- und Ausrüstungsgegenstände als Teil der sozialen Infrastruktur zu 100 Prozent gefördert werden, wenn sie sich zum Zeitpunkt der Flut in einer beschädigten Sportanlage befunden haben.

Hierzu zählen Sportgeräte oder auch Einrichtungsgegenstände wie Ballwagen oder Schränke. Für sonstige Ausstattung gelte eine Förderquote von bis zu 80 Prozent. In diesem Zusammenhang unterstützt der SBR alle betroffenen Vereine bei der Antragsstellung.

Anhand der Schadensangaben prüfen wir, wo der Verein einen Antrag stellen kann, und helfen beim Ausfüllen der Antragsformulare. - Susanne Weber (stellvertretende SBR-Geschäftsführerin)

Um zu erheben, welche Vereine noch Unterstützungsbedarf haben, hat der SBR eine zweite Umfrage zu den Schäden durch die Flutkatastrophe gestartet.

Die Umfrage soll helfen, die Unterstützungsleistungen besser auf die Bedürfnisse der Vereine abzustimmen. - Susanne Weber (stellvertretende SBR-Geschäftsführerin)

SBR-Präsidentin Sauer appelliert an alle geschädigten Vereine an der Umfrage teilzunehmen: „Antworten Sie auch, wenn der Schaden bereits behoben ist.“ Denn auch nach der Schadensbeseitigung sei noch eine Antragsstellung möglich.  Die Frist für die Antragsstellung endet am 30. Juni 2023.