Fahrgemeinschaften bieten eine Win-win-Situation, indem sie Kosten sparen, den CO2-Ausstoß reduzieren und den Arbeitsweg gemeinschaftlicher gestalten, solange man sich über Verlässlichkeit und Versicherungsschutz im Klaren ist und die steuerlichen Vorteile nutzt.

Wer auf Fahrgemeinschaften setzt, kann Kosten sparen und mithelfen, den CO2-Ausstoß zu reduzieren. Außerdem startet man gemeinsam gut gelaunt in den Tag. Insofern eine klassische Win-win-Situation.

Zunächst sollte man sich nach Partnern umsehen, die nicht nur sicher fahren, sondern auch verlässlich sind. Schließlich ist es ärgerlich, wenn man einen Termin verpasst, weil der Fahrer zu spät oder gar nicht kommt. Wer eine Mitfahrgelegenheit für die tägliche Fahrt zur Arbeit sucht, sieht sich am besten im Kollegenkreis um.

Versicherungsschutz ist unverzichtbar

Wenn man jemand gefunden hat, sollte man sich vor Fahrtantritt über den Versicherungsschutz informieren. Eine Insassenunfallversicherung erbringt auch Leistungen für den Fahrer, der den Unfall verschuldet hat und von der eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung nichts bekommt. Einfacher ist es, wenn jeder Insasse selbst eine private Unfallversicherung abschließt, da diese unabhängig davon zahlt, wer schuld ist. Zwingend notwendig ist das bei ausrechendem Haftpflichtschutz nicht.

Gerät man mit seiner Fahrgemeinschaft in einen Unfall, kommt die Kfz-Haftpflicht für alle Schäden der Insassen auf. Dies gilt selbst dann, wenn der Fahrer den Unfall nicht verschuldet hat. Dann bezahlt die gegnerische Haftpflicht.

Bei Dienstfahrten oder Fahrten zur Arbeitsstätte ist die Fahrgemeinschaft auch über die Unfallversicherung bei der Berufsgenossenschaft abgesichert.

Steuerliche Verwertung

Fahrgemeinschaften können auch bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Es gibt eine Pauschale von 0,30 Euro -demnächst wohl mehr- je Entfernungskilometer ab dem ersten Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsplatz. Dabei ist grundsätzlich die kürzeste Straßenverbindung maßgebend. Die Entfernungspauschale zählt in der Steuererklärung zu den Werbungskosten.

Allerdings darf an der Fahrgemeinschaft niemand verdienen. Das heißt, die Mitfahrbeiträge, die der Fahrer von den Mitfahrenden einsammelt, dürfen maximal die Betriebskosten abdecken.

Beitrag zum Umweltschutz

Zwei Autos, in denen jeweils eine Person sitzt, verbrauchen auf der gleichen Strecke fast doppelt so viel Benzin wie ein Auto mit zwei Personen. Würden sich diese beiden Menschen ein Auto teilen, könnten sie also eine Menge CO2 sparen. Gleichzeitig spart man Benzinkosten.

Letztlich ergeben sich Vorteile beim Parken und die reduzierte Gesamtzahl der Pkw, die unterwegs sind, reduzieren das Verkehrsaufkommen.