Die steigenden Wohnpreise lassen viele junge Leute sich zu WG's zusammenschließen, doch das hat auch seine rechtlichen Tücken. Wir erklären worauf ihr unbedingt achten müsst.

Recht |

Wohnraum ist knapp und teuer. Oftmals ist eine Wohngemeinschaft die einzig bezahlbare Alternative zu einem Wohnheim oder dem Elternhaus. Bei der Gründung einer WG gibt es rechtlich Einiges zu beachten, angefangen mit der Frage, wer eigentlich Mieter wird.

Beim Abschluss eines WG-Mietvertrags gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder es werden alle WG-Mitglieder Mieter oder einer wird Hauptmieter und schließt mit den weiteren WG-Mitgliedern Untermietverträge.

Wenn alle WG-Mitglieder Mieter werden, haften sie gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag. Das heißt, der Vermieter kann von jedem Mieter zum Beispiel die ganze Miete verlangen, wenn einer „seinen Anteil“ nicht bezahlt. Der finanzielle Ausgleich erfolgt zwischen den WG-Mitgliedern. Probleme können sich ergeben, wenn es zu häufigen Mieterwechseln kommt, da alle – auch der Vermieter – an der Entlassung des alten WG-Mitglieds und der Einbeziehung des neuen WG-Mitglieds in den Vertrag mitwirken müssen. Allerdings besteht gegen den Vermieter ein Anspruch auf die Mitwirkung.

Wir nur eines der WG-Mitglieder Hauptmieter, haftet er allein gegenüber dem Vermieter. Der Wechsel der Untermieter ist unkomplizierter, da der Vermieter daran nicht beteiligt ist. Hier wird es aber schwierig, wenn der Hauptmieter ausziehen möchte – für diesen Fall sollte man sich gegenüber dem Vermieter vertraglich absichern und vereinbaren, dass die Untermieter in der Wohnung bleiben können.

Generell empfiehlt es sich, die Aufteilung der vertraglichen Pflichten innerhalb der WG genau festzulegen und niederzuschreiben. Das betrifft neben der Nutzung der Wohnung und der einzelnen Räume insbesondere die finanziellen Pflichten, wie die Mietzahlung, die Zahlung eventueller Nebenkostennachzahlungen und – nicht zuletzt - der Kaution. Bei der Kaution muss bedacht werden, wann und durch wen der geleistete Anteil bei Ausscheiden der WG erstattet wird.

Wenn ihr das beachtet, steht einer schönen WG-Zeit nichts im Wege.

Der Rechtstipp wird zur Verfügung gestellt von: https://www.dittmann-hartmann.de