Als Bienen- und Hummelbesitzer sieht man sich mit einer Vielzahl von wichtigen Themen konfrontiert. Unter anderem mit den lebensmittelrechtlichen Regelungen im Rahmen der Honigvermarktung oder der Verhütung von Seuchen. Letztere, wie der Tropilaelaps-Milbenbefall und die amerikanische Faulbrut, sind für unsere Bienenvölker eine ernste Bedrohung. Das Veterinäramt der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz weist in diesem Zusammenhang auf die allgemeinen Pflichten der Imker und spezifische Maßnahmen bei Auftreten anzeigepflichtiger Tierseuchen hin.
Unter anderem besteht für alle Imker eine Registrierungspflicht. „Sie müssen ihre Bienen- und Hummelhaltung unter Angabe der Anzahl der Völker und Standorte bei uns melden“, erklärt Veterinärin Friederike Lang. Der Vordruck ist unter www.kvmyk.de zum Download verfügbar oder kann per E-Mail an veterinaerdienst@kvmyk.de angefordert werden.
Aufgrund vermehrter Seuchenausbrüche der amerikanischen Faulbrut in den vergangenen Jahren, war die Tierseuchenkasse Rheinland Pfalz (TSK) angehalten viele Zahlungsentschädigungen zu leisten. Um die Aufrechterhaltung ihrer Funktion zu gewährleisten, wird die TSK ab dem Jahr 2021 wieder Beiträge für Bienen – und erstmalig auch für Hummelhalter erheben. Aus diesem Grund werden alle Bienen- und Hummelhalter aus Rheinland Pfalz gebeten, sich bei der Tierseuchenkasse mit ihrer Betriebsnummer, die von der Kreisverwaltung im Rahmen der Registrierung vergeben wird, anzumelden. Der Jahresbeitrag pro Imker wird sich nach derzeitigem Stand auf 10 Euro pro Jahr belaufen, unabhängig von der Anzahl der Völker. Dieser jährliche Beitrag wird ab 2021 zur Deckung der Verwaltungskosten und zum Erhalt und Aufbau von Rücklagen genutzt. Ein entsprechendes Meldeformular gibt es auf der Internetseite der TSK unter www.tsk-rlp.de.
Für Fragen stehen beim Kreisveterinäramt Thomas Brunnhübner, Tel. 0261/108-458, und Friederike Lang, Tel. 0261-108-193, bereit.
(Pressemeldung des Kreises MYK)