Seitdem im Juni 2024 im Kreis Groß-Gerau bei einem Wildschwein erstmals die Afrikanische Schweinepest festgestellt wurde, breitet sich die Tierseuche in verschiedenen Regionen, darunter Rheinland-Pfalz und benachbarten Bundesländern, weiter aus.
Auch wenn im Rhein-Hunsrück-Kreis bisher noch kein Fall gemeldet wurde, möchte die Kreisverwaltung einen Ausbruch in der Region unbedingt verhindern. Die Afrikanische Schweinepest ist für Menschen ungefährlich, führt jedoch bei Haus- und Wildschweinen fast immer zum Tod.
Die Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises ruft die Bevölkerung dazu auf, aufmerksam zu sein und mitzuhelfen, dass die Afrikanische Schweinepest in der Region nicht Fuß fasst.
Wichtige Hinweise für Waldbesucher
Besucher der Wälder, insbesondere Pilzsammler, werden gebeten, nur saubere Schuhe zu tragen und Kleidung, die in betroffenen Gebieten genutzt wurde, nicht erneut in heimischen Wäldern zu tragen. Auch das Befahren von Waldwegen sollte vermieden werden, da der Erreger über Reifenprofile weiterverbreitet werden kann. Ein weiteres Anliegen ist das ordnungsgemäße Entsorgen von Lebensmitteln. Speisereste sollen nicht im Wald hinterlassen werden, da die Afrikanische Schweinepest leicht über Lebensmittel übertragen werden kann.
Verhalten beim Fund eines Wildschwein-Kadavers
Sollte ein totes Wildschwein gefunden werden, bittet das Veterinäramt um sofortige Meldung über die Servicehotline (06761 82813). Der Kadaver darf nicht berührt werden, da alle Teile hochinfektiös sind.
Die Kreisverwaltung appelliert an die Sensibilität und Mithilfe der Bevölkerung, um einen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest gerade in der herbstlichen Pilzsaison zu verhindern.
Das Veterinäramt dankt allen Waldbesuchern, die sich an diese Maßnahmen halten und so einen wichtigen Beitrag leisten.