Mit der dritten Landesverordnung zur Änderung der 34. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (CoBeLVO) wird das Datum des Außerkrafttretens der Verordnung auf den Ablauf des 28. Februars 2023 vorverlegt.

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Mit der dritten Landesverordnung zur Änderung der 34. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (CoBeLVO) wird das Datum des Außerkrafttretens der Verordnung auf den Ablauf des 28. Februars 2023 vorverlegt. Darüber hat der rheinland-pfälzische Ministerrat in seiner Sitzung gestern beraten. Ab dem heutigen Mittwoch, 1. März, gilt die 34. CoBeLVO somit nicht mehr.

Dies geschieht parallel zu der Entscheidung der Bundesregierung, alle durch den Bund selbst im Infektionsschutzgesetz (IfSG) geregelten Corona-Schutzmaßnahmen zum 1. März 2023 aufzuheben. Allein die FFP2-Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher in medizinischen Einrichtungen bleibt weiterhin bis zum 7. April bestehen.

Nachdem in Rheinland-Pfalz bereits seit längerem keine Isolationspflicht mehr gilt und auch die Maskenpflicht im ÖPNV aufgehoben wurde, sah die 34. CoBeLVO ohnehin nur noch Schutzmaßnahmen vor, die den weit überwiegenden Teil der Menschen im Land nicht berühren. Jetzt – wie der Bund auch – die übrigen Maßnahmen aufzuheben, ist angesichts der Entwicklung konsequent und richtig. - Clemens Hoch (Gesundheitsminister Rheinland-Pfalz)

Bund und Länder seien sich einig darüber, dass das Schlimmste in der Pandemie überstanden und die Rückkehr zur Normalität weitestgehend geglückt sei.

Nichtsdestotrotz gilt: Wer krank ist, bleibt daheim und wer sich und andere schützen will, der trägt auch weiterhin Maske. Verantwortung übernehmen kann und sollte jeder und jede von uns – unabhängig von geltendem oder auslaufendem Recht. - Clemens Hoch (Gesundheitsminister Rheinland-Pfalz)

Der Minister wies auf gestiegene Krankmeldungen im Nachgang zu den Fastnachtstagen hin. Überall im Land stiegen die Fallzahlen, sowohl bei Corona, als auch bei den Influenzainfektionen und klassischen Atemwegserkrankungen. Eine drohende Überlastung des Gesundheitssystems erkenne er aktuell jedoch nicht, betonte Clemens Hoch.

Neben der 34. CoBeLVO wird auch die weitere Corona-Verordnung des Landes, die Schutzmaßnahmenverordnung, mit Ablauf des 28. Februars 2023 außer Kraft treten. Auch hier wird das ursprünglich für den 7. April vorgesehen Ablaufdatum vorverlegt. Die Schutzmaßnahmenverordnung regelt bisher die absonderungsersetzenden Maßnahmen für mit dem Coronavirus infizierte Personen in Rheinland-Pfalz. Für diese Personen besteht im Wesentlichen nur noch eine Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung, die seit November 2022 die bis dahin geltende Isolationspflicht ablöste. Für Krankenhäuser und Pflegeheime sieht die Verordnung aktuell ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot für infizierte Personen vor. Aufgrund des hohen Grades der Sensibilität der Beschäftigten in den medizinischen und pflegerischen Einrichtungen und der ohnehin zu beachtenden Hygienepflichten des IfSG ist der Schutz vulnerabler Personengruppen und damit mittelbar der Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems auch ohne die bisherigen Schutzmaßnahmen sichergestellt. Die Verordnung ist daher über den Februar 2023 hinaus nicht weiter vonnöten.

Rheinland-Pfalz war am 13. März 2020 in den Corona-Lockdown gestartet. Rund neun Monate darauf startete die größte Impfkampagne rund um den Globus. Knapp drei Jahre und 34 Corona-Bekämpfungsverordnungen später entfallen nun die erlassenen Schutzmaßnahmen, weil der Bund die Rechtsgrundlage für die Länder aufhebt.