Das Bundeskabinett hat sich auf einen "Basisschutz" nach dem Ende aller tiefgreifenden Maßnahmen verständigt.

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Nach Vollzug des im Februar angekündigten Drei-Stufen-Plans, entfallen ab dem 20. März alle tiefgreifenden Corona-Schutzmaßnahmen. Doch wie geht es danach weiter? Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) haben nun einen Gesetzenwurf vorgelegt, der vom Bundeskabinett gebilligt wurde.

Die momentan Inzidenzzahlen zeigen, dass die Corona-Pandemie noch nicht überwunden ist. Zudem sind weitere Wellen im Sommer und Herbst möglich. Dennoch enden am 20. März alle tiefgreifenden Corona-Schutzmaßnahmen. Damit die Bevölkerung trotzdem vor einer Infektion geschützt wird, haben Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) nun einen Gesetzenwurf vorgelegt, der den Ländern mehr Kompetenzen zusagt. 

Die Länderparlamente können ab dann, zur Eindämmung von Corona-Ausbrüchen, Beschränkungen und Auflagen in einem Beschluss verhängen. Dazu können folgende Maßnahmen erlassen werden:

  • Maskenpflichten
  • Abstandsgebote
  • Hygienekonzepte
  • 2G- und 3G-Regelungen: Impf-, Genesenen- oder Testnachweise

Darüber hinaus können die jeweiligen Landesregierungen, ohne einen Beschluss im Parlament, folgende Schutzmaßnahmen verordnen:

  • Maskenpflichten in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und im öffentlichen Nahverkehr
  • Testpflichten in Pflegeheimen und Schulen

Das Bundeskabinett hat diesem Gesetzesentwurf bereits zugestimmt. Nun muss noch im Bundestag darüber abgestimmt werden.