Schon seit einiger Zeit wurde in der Bundesrepublik über die Aufhebung einiger Corona-Maßnahmen diskutiert. Nach dem heutigen Treffen der Ministerpräsidenten mit der Bundesregierung wurden die erwarteten Lockerungen bekanntgegeben. Diese erfolgen jedoch nicht von jetzt auf gleich.
In einem Drei-Stufen-Plan sollen bis zum 20. März die meisten Einschränkungen aufgehoben werden. Die erste Stufe gilt bereits ab sofort. Die zweite Stufe tritt ab dem 4. März in Kraft und die dritte Stufe wird mit dem Auslaufen des Infektionsschutzgesetzes am 20. März gültig.
Der Drei-Stufen-Plan in der Übersicht
Erste Stufe (ab sofort): Diese Öffnungsschritte betreffen in erster Linie den Einzelhandel und private Zusammenkünfte. So erfolgt der Zugang zum Einzelhandel ab sofort bundesweit ohne Personenkontrollen. Dennoch werden FFP2-Masken dringend empfoheln. Geimpfte und Genesene Personen dürfen ab sofort ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl private Treffen durchführen. Für Ungeimpfte bleiben die geltenden Einschränkungen in Bezug auf provate Zusammenkünfte bis einschließlich dem 19. März bestehn.
Zweite Stufe (4. März): Diese Öffnungsschritte betreffen Gastronomie und Kultur. Für Restaurants und Hotels gilt ab dann die 3G-Regelung. Diskotheken und Clubs dürfen mit der 2G-plus-Regelung wieder öffnen. Die 2G-plus-Regelung gilt auch für überregionale Großverantstaltungen. In Innenräumen ist eine Auslastung von 60 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität zulässig, im Freien sind es sogar 75 Prozent. Die maximale Personenzahl ist in Innenräumen auf 6.000 und in Freien auf 25.000 begrenzt.
Dritte Stufe (20. März): In diesem letzten Öffnungsschritt entfallen nahezu alle Schutzmaßnahmen. Auch die Regelung zur Homeoffice-Pflicht entfällt. Allerdings kann die Arbeit im Homeoffice, bei einer Absprache zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden, weiterhin angeboten werden.
Welche Maßnahmen bleiben über den 20. März hinaus erhalten?
Auch wenn mit der dritten Stufe nahezu alle Schutzmaßnahmen aufgehoben wurden, bleiben einige niedrigschwellige Basisschutzmaßnahmen erhalten. Dafür muss allerdings erst noch ein neues Gesetz beschlossen werden. Dies betrifft folgende Maßnahmen:
- Maskenpflicht in geschlossenen öffentlichen Räumen und im ÖPNV
- Abstandsgebot
- allgemeine Hygienevorgaben
- Testpflicht in bestimmten Bereichen
- Impfnachweis-Pflicht
Zudem soll eine neue Teststrategie erarbeitet werden.