Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP Carina Konrad äußert sich zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes.

Berlin/Rhein-Hunsrück |

Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion Carina Konrad aus Bickenbach im Hunsrück hat sich zur heute im Bundestag beschlossenen Änderung des Infektionsschutzgesetzes geäßert. Bei der liberalen Politikerin findet der Beschluss wenig überraschend große Zustimmung, war es doch ihre Partei, die die Änderungen vorangetrieben hat.

Mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP hat der Deutsche Bundestag heute das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Vorschriften verabschiedet.

Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz kehren wir weitgehend zur Normalität zurück. - Carina Konrad (FDP)

Dies sei angesichts der glücklicherweise nicht mehr gegebenen Überlastung der Krankenhäuser notwendig und verfassungsrechtlich sogar geboten. Denn die Pandemie sei heute dank vorhandener Impfstoffe, antiviraler Medikamente und einer geringeren Gefährlichkeit des Virus eine andere als vor zwei Jahren.

Zugangskontrollen und Nachweispflichten entfallen damit, ebenso Kontaktbeschränkungen und weitgehende Maskenpflichten – exakt so wie in zahlreichen Nachbarländern auch. - Carina Konrad (FDP)

Gleichzeitig behalte man aber effektive und niedrigschwellige Maßnahmen wie die Maskenpflicht im ÖPNV und Fernverkehr oder Maskenpflichten und Testungen zum Schutze besonders gefährdeter Menschen in Kliniken, Alten- und Pflegeheimen bei.
Konrad mahnt jedoch auch mit Blick auf das aktuelle Pandemiegeschehen. Bei einer veränderten Lage könnten die Länder per Parlamentsbeschluss weitergehende Maßnahmen verhängen. „Wir bleiben jederzeit handlungsfähig, in den Ländern wie auch im Bund“, betonte die Politikerin zusammenfassend und appellierte noch einmal an alle Bürgerinnen und Bürger:

Die Pandemie ist noch nicht vorbei. Lassen Sie sich bitte impfen! Das ist der beste Weg aus der Pandemie. - Carina Konrad (FDP)