Beim heutigen Bund-Länder-Gipfel wurden die Corona-Regeln verschärft - ein Überblick.

Berlin |

Beim heutigen Bund-Länder-Treffen wurden die Corona-Maßnahmen, nach den stark ansteigenden Inzidenzzahlen in den vergangenen Wochen, verschärft. Die neuen Maßnahmen betreffen vor allem Ungeimpfte, aber auch für Großveranstaltungen und die Kulturbranche gibt es Einschränkungen. 

Die neuen Beschlüsse im aktuell4u-Überblick:

  • Impfungen:
    • Allen Bürger*innen soll bis Weihnachten eine Erst-, Zweit- oder Auffrischimpfung ermöglicht werden. Dies bedeutet bis zu 30 Millionen Impfungen.
    • Ab sofort dürfen auch Apotheker*innen und Pflegfachkräfte Impfungen durchführen und delegieren. Zudem dürfen nun auch Zahnärzt*innen impfen.
    • Eine einrichtungsbezogene Impfpflicht soll auf den Weg gebracht werden. Dies betrifft zum Beispiel Krankenhäuser und Altenpflegeeinrichtungen.
    • Über eine allgemeine Impfpflicht will der Bund zeitnah entscheiden. Diese könnte bereits ab Februar 2022 gelten.
    • Der Impfstatus bei doppelter Impfung ohne Booster-Dosis wird nicht dauerhaft gültig sein.
  • Kontaktbeschränkungen und weiter Einschränkungen:
    • Private Treffen mit Ungeimpften sind auf den eigenen Haushalt, plus zwei weitere Personen eines anderen Haushalts begrenzt. Kinder unter 14 Jahren sind von dieser Regel ausgenommen.
    • Der Einzelhandel ist nur noch für Geimpfte und Genesene zugänglich. Ausgeschlossen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs, also Supermärkte, Apotheken und Drogerien. Dafür sollen Zugangskontrollen eingeführt werden.
    • In Bundesländern mit einer Inzidenz von über 350 gilt für private Feiern und Zusammenkünfte eine Obergrenze von 50 Personen in Innenräumen und 200 Personen im Freien. Für beides gilt zudem die 2G-Regel.
    • Zu Kinos, Theatern und Restaurants haben nur noch Geimpfte und Genese Zutritt. Zusätzlich kann ein Test angefordert werden.
    • Veranstaltungen in geschlossenen Räumen dürfen nur noch zu 30 bis 50 Prozent ausgelastet werden. Die Obergrenze liegt bei 5.000 Zuschauer*innen. Es gilt die 2G-Regel, mit der Option auf 2G plus.
    • Veranstaltungen im Freien dürfen ebenfalls nur noch zu 30 bis 50 Prozent ausgelastet werden. Hier liegt die Obergrenze bei 15.000 Zuschauer*innen. Es gilt die 2G-Regel, mit der Option auf 2G plus.
    • An den Schulen gilt ab sofort eine Maskenpflicht.
    • In Gebieten mit einer Inzidenz über 350, müssen Clubs und Diskotheken schließen.
    • An Silvester ist das Zünden und der Verkauf von Feuerwerk, Böllern und anderer Pyrotechnik verboten.