Das Haus im Grünen mit Garten und viel Platz für die Familie und den Familienhund? Oder lieber das Loft im Herzen der Innenstadt nebst Dachterrasse zum Chillen mit den Freunden? Der Traum von den eigenen vier Wänden hat viele Gesichter.

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Das Haus im Grünen mit Garten und viel Platz für die Familie und den Familienhund? Oder lieber das Loft im Herzen der Innenstadt nebst Dachterrasse zum Chillen mit den Freunden? Der Traum von den eigenen vier Wänden hat viele Gesichte

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Dabei lässt sich nahezu jeder Traum realisieren. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist es aber, entsprechend früh damit anzufangen, ein Vermögen zu bilden. Gerade junge Menschen können dabei mit einem Bausparvertrag zahlreiche Vorteile erhalten, die wir Euch in diesem Beitrag gerne vorstellen möchten.

Förderungen begünstigen den schnelleren Wechsel ins Eigenheim

Wer jung ist, der profitiert nicht nur von entsprechend günstigeren Konditionen. Auch staatliche Förderungen lassen sich in jungen Jahren deutlich länger erhalten und ausschöpfen. Das wiederum begünstigt den schnelleren Wechsel ins Eigenheim, da sich in der gleichen Zeit deutlich mehr Vermögen anhäuft und Kapital bildet.
Möglicherweise stehen Euch sogar mehrere staatliche Förderungen zur Verfügung. Umso wichtiger ist es, den eigenen Anspruch so früh wie möglich zu prüfen. Das kann vollkommen unverbindlich und zu 100% transparent bei der Sparkasse Koblenz geschehen.

Vereinbart doch einfach einen kostenfreien Beratungstermin, in dem ein fachkundiger Mitarbeiter Euch über die Möglichkeiten des Bausparens mit staatlicher Förderung aufklärt.

Von Wohnungsbauprämie bis zum Baukindergeld

Die Möglichkeiten einer staatlichen Förderung sind groß. Gerne möchten wir Euch knapp über die vier wichtigsten Förderungen informieren. Diese sind:

  1. Die Wohnungsbauprämie: Seit 2021 gibt es deutlich verbesserte, vom Staat finanzielle Unterstützung für alle Menschen, die Geld für ihr Eigenheim beiseitelegen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Ihr für den einen Neubau, für einen Kauf oder für eine Renovierung spart.
  2. Das Baukindergeld: Bis zu 1.200 Euro Zuschuss gibt es bei dieser Förderung insgesamt zehn Jahre lang für jedes Kind im Haushalt, das unter 18 Jahren alt ist. Gefördert wird der erstmalige Erwerb von selbstgenutztem Eigentum.
  3. Vermögenswirksame Leistungen (VL): Bei dieser Förderung bekommt Ihr bis zu 40 Euro monatlich vom Arbeitgeber dazu, um Startkapital für Euer Eigenheim aufzubauen. Aber Achtung: Einen gesetzlichen Anspruch auf solche Leistungen gibt es nicht.
  4. Die Arbeitnehmersparzulage: Wer Vermögenswirksame Leistungen bezieht, der profitiert beim Abschluss eines Bausparvertrags möglicherweise auch von der Arbeitnehmerzulage, sofern ein gewisses Einkommen nicht überschritten wird. Hier gibt es nochmals 9% Bonus auf die ohnehin schon bezahlten Vermögenswirksamen Leistungen.

Übrigens: Über die Vermögenswirksamen Leistungen (VL) und die Arbeitnehmersparzulage haben wir in unserem Juni-Finanztipp schon gesprochen.
Ihr möchtet gerne mehr erfahren über die Fördermöglichkeiten und/oder Euren Anspruch prüfen lassen? Dann freuen wir uns, wenn wir Euch in der Sparkasse Koblenz willkommen heißen dürfen.


Alexander Breisig,
Privatkundenberater Geschäftsstelle Schenkendorfplatz