Der Blick in den Briefkasten zeigt derzeit vielerorts: Die jährlichen Zahlungsanforderungen für Wasser und Abwasser wurden versandt. Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der Stadt Mayen (AWB) greift daher nochmals die bereits erfolgten Berichte und öffentlichen Bekanntmachungen zur Einführung – und die wesentlichen Grundlagen – der wiederkehren-den Beiträge Abwasser (wkB Abwasser) zum 1. Januar 2022 auf und weist auf die Internetpräsenz nebst detaillierten Informationsangeboten zu diesem Thema hin: https://www.awbmy.de/entgelte/wiederkehrende-beitrag/
Seit vielen Jahren erhebt der AWB verbrauchsabhängige Benutzungsgebühren für die leitungsgebundene Abwasser-beseitigung. Die Schmutzwasserbeseitigungsgebühr ist abhängig von der tatsächlichen eingeleiteten Schmutzwassermenge je Kubikmeter (m³). Die Niederschlagswasserbeseitigungsgebühr ist abhängig von der bebauten, befestigten und angeschlossenen Fläche in der Einheit Quadratmeter (m²).
Bis zum 31. Dezember 2021 verteilten sich die Entgelte der Abwasserbeseitigung wie folgt:
• Gebühr SW (inkl. Abwasserabgabe) 2,41 €/m³
• Gebühr NW 0,64 €/m²
Die zum 1. Januar 2022 eingeführten wiederkehrenden Beiträge für die Schmutzwasserbeseitigung (wkB SW) und für die Niederschlagswasserbeseitigung (wkB NW) werden dabei für die Möglichkeit der Einleitung erhoben und sind damit im Gegenteil zu den Benutzungsgebühren verbrauchsunabhängig.
Die Höhe des wkB hängt vor allem von der Grundstücksgröße ab. Ab dem 1. Januar 2022 verteilen sich die Entgelte der Abwasserbeseitigung wie folgt:
• Gebühr SW (inkl. Abwasserabgabe) 2,12 €/m³
• wkB SW 0,04 €/m²
• Gebühr NW 0,52 €/m²
• wkB NW 0,13 €/m²
„Die sogenannten „wkB Abwasser“ wurden zum 1. Januar 2022 eingeführt. Zugleich haben wir die Gebühren gesenkt. Der tatsächliche Verbrauch ist günstiger geworden. Das dürfte aus finanzieller Hinsicht u.a. mehrköpfige Haushalte wie Fa-milien, also typische „Vielverbraucher“, besonders erfreuen. Ferner wurden die Entgelte ganzheitlich gerechter. Beispiel: Baulückeneigentümer/-innen haben mittlerweile ebenso einen Teil der Kosten für die leitungsgebundene Abwasserbeseitigung mitzutragen. Schließlich werden die öffentlichen Abwasseranlagen ebenso für diese damit bevorteilte Gruppe vorgehalten.“, so Werkleiter Florian Sabel.
Eine beispielhafte Berechnung:
Situation: Ein Grundstück ist 400m² groß. Das Wohnhaus hat zwei Vollgeschosse (Faktor 1,2). Die Schmutzwassermenge des Haushaltes / der exemplarischen Familie liegt bei 120 m³. Es sind 150 m² bebaute und befestigte Fläche an den Kanal angeschlossen. Die zulässige Grundflächenzahl beträgt 0,4 (Faktor 0,4).
Jährliches Entgelt bis zum 31. Dezember 2021
Gebühr SW: 120 m³ x 2,41 €/m³ = 289,20 €
Gebühr NW: 150 m² x 0,64 €/m² = 96,00 €
Summe Entgelt 2021: 385,20 €
Jährliches Entgelt ab dem 01. Januar 2022
Gebühr SW*: 120 m³ x 2,12 €/m³ = 254,40 €
(*inkl. Abwasserabgabe)
wkB SW: 400 m² x 1,2 x 0,04 €/m² = 19,20 €
Gebühr NW: 150 m² x 0,52 €/m² = 78,00 €
wkB NW: 400 m² x 0,4 x 0,13 €/m² = 20,80 €
Summe Entgelt 2022: 372,40 €
Bei weiteren Fragen bezüglich dieser wiederkehrenden Bei-träge steht – neben dem umfangreichen Online-Informationsangebot – die zuständige AWB-Mitarbeiterschaft gerne zur Verfügung (Internet: www.awbmy.de, E-Mail: info@awbmy.de , Tel. 02651 / 9667-63).