Wer in Koblenz und der Region per Briefwahl abstimmen will, muss den Wahlbrief rechtzeitig zurücksenden. Die Stadt nennt verschiedene Möglichkeiten, wie das gelingt.

Koblenz und Region |

Damit die Stimme bei Bundestagswahl in Koblenz auch zählt, müssen Briefwähler einiges beachten: Der Wahlbrief mit Stimmzettel und Wahlschein muss spätestens am Wahltag bis 18 Uhr bei der Stabsstelle Wahlen eingehen, wie die Stadtverwaltung mitteilt.

Einwurf in Briefkästen möglich

Wer den Wahlbrief per Post zurückschickt, sollte ihn bis Freitag (21. Februar) in einen Postbriefkasten der Deutschen Post einwerfen - und zwar vor der letzten Leerung. Dafür müssen die Leerungszeiten am Briefkasten beachtet werden. Einen Tag mehr Zeit haben Wähler bei Briefkästen mit rotem Punkt, den sogenannten Schwerpunktbriefkästen. Hier ist der Einwurf bis Samstag (22. Februar) vor der letzten Leerung möglich.

Alternativ können die Koblenzer ihren Wahlbrief auch bis zum Wahltag um 18 Uhr in einen der städtischen Briefkästen an folgenden Standorten einwerfen:

  • Stabsstelle Wahlen, Ferdinand-Sauerbruch-Straße 12

  • Ordnungsamt, Ludwig-Erhard-Straße 2

  • Rathaus Gebäude I, Willi-Hörter-Platz 1

  • Hochhaus am Bahnhof (Technisches Rathaus), Bahnhofstraße 47

Persönliche Abgabe in Sporthalle oder Wahllokal

Wem das zu unsicher ist, kann den Wahlbrief am Wahltag auch persönlich abgeben: Von 13 bis 18 Uhr in der Sporthalle Oberwerth/EPG Arena oder von 8 bis 16 Uhr in einem der Koblenzer Wahllokale. In der EPG Arena findet am Abend auch die Auszählung der Briefwahlstimmen statt.

Für Fragen rund um die Briefwahl stehen die Mitarbeiter des Briefwahlbüros telefonisch unter 0261/129 4630 zur Verfügung.

Rhein-Hunsrück-Kreis: Wer per Brief wählt, sollte sich beeilen

Wer bei der Bundestagswahl am 23. Februar per Brief wählen möchte und seine Unterlagen bereits erhalten hat, sollte diese möglichst schnell zurückschicken. Dazu hat die Landeswahlleitung Rheinland-Pfalz jetzt aufgerufen. Die Unterlagen sollten entweder umgehend in den Briefkasten geworfen oder direkt bei der zuständigen Kommune abgegeben werden.

„Lieber einen Tag früher als zu spät"

Auch Landrat Volker Boch als Kreiswahlleiter des Wahlkreises 199 schließt sich dem Appell an: „Bitte denken Sie alle daran, dass Sie Ihre Briefwahlunterlagen rechtzeitig abgeben, damit keine Stimme verloren geht. Lieber einen Tag früher als zu spät." Die Unterlagen müssten bei den Verbandsgemeinden, verbandsfreien Gemeinden oder Städten abgegeben werden, nicht bei der Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises.

Neuen Wahlschein beantragen

Wer seinen Wahlschein bereits Anfang Februar beantragt hat, aber bisher keine Unterlagen erhalten hat, sollte laut Landeswahlleitung schnellstmöglich bei seiner Kommune einen neuen Wahlschein beantragen. „Dies am besten direkt vor Ort, um auch dort unmittelbar von der Möglichkeit der Wahl Gebrauch machen zu können", heißt es. So könne die Transportzeit für die Unterlagen eingespart werden.

Wer einen Wahlschein beantragt, aber keine Unterlagen erhalten habe, könne am Wahltag auch nicht im Wahllokal abstimmen. Die Frist zur Beantragung eines neuen Wahlscheins laufe am Samstag, 22. Februar, um 12 Uhr ab.

In den Wahllokalen können die Stimmen am Sonntag, 23. Februar, von 8 bis 18 Uhr abgegeben werden. Landrat Boch ruft alle Wahlberechtigten auf, an die Urne zu gehen: „Üben Sie bitte alle Ihr Wahlrecht aus. Das Recht zu wählen, ist ein hohes und sehr wertvolles Gut, es ist die Grundlage unseres demokratischen Systems."