Um die Reparationsforderungen nach der Ruhrbesetzung 1923 gegen den passiven Widerstand der Deutschen durchzusetzen, wurde unter anderem die französische Währung Regie-Francs von den Franzosen eingeführt. Diese war nötig, um Zahlungen an die Eisenbahnkasse zu tätigen, konnte aber auch in französischen Geschäften zum Einkaufen verwendet werden.

Als Folge des Ersten Weltkriegs besetzten die Siegermächte die linksrheinischen Gebiete sowie die Brückenköpfe in je 30 Kilometer Radius um Köln, Koblenz und Mainz. Niederlahnstein und Oberlahnstein lagen im Koblenzer Brückenkopf, der sich bis kurz vor Kaub hinzog.

Infolge der Ruhrbesetzung ab dem 11. Januar 1923 rief die deutsche Regierung zum passiven Widerstand auf. Unter den mehr als 130.000 Deutschen, die dem Aufruf folgten und daraufhin von der französisch-belgischen Besatzung ausgewiesen wurden, waren viele Eisenbahner. Um unter diesen Umständen die Abfuhr der Reparationsgüter sicherzustellen, übernahm das französische und belgische Militär den Bahnbetrieb in den besetzten Gebieten in eigener Regie unter der Bezeichnung Régie des Chemins de Fer des Territoires Occupés en Allemagne“ (Eisenbahnverwaltung für die besetzten Gebiet in Deutschland).

Um den Betrieb trotz der fortschreitenden Inflation aufrechtzuerhalten, erfolgten alle Zahlungen an den Eisenbahnkassen ab Oktober 1923 nur noch in französischen Regie-Francs, auch für die wenigen deutschen Eisenbahner, die sich nicht am passiven Widerstand beteiligten. Damit wurde in den besetzten Gebieten eine von der Mark unabhängige Währung geschaffen, als Vorbereitung für die wirtschaftliche Abtrennung vom Deutschen Reich und der Annäherung an Frankreich. Zu Beginn wurde dieses sogenannte Regiegeld nur gegen französische Francs und andere Devisen umgetauscht. Nach der Währungsstabilisierung durch Einführung der Rentenmark am 15. November 1923 konnten sie auch zum Kurs von 1 Francs = 0,83 Renten-/Reichsmark eingelöst werden.

Das Papiergeld gab es in den Werten von 0,05, 0,10, 0,25, 0,50, 1, 5,10, 20, 50 und 100 Francs. Alle Scheine zeigen auf der Vorderseite eine Dampflokomotive und eine Rheinlandschaft, auf der Rückseite „Vater Rhein“ mit einer Stadtansicht von Mainz, dem Sitz der Eisenbahnverwaltung.

Die Regiegeldscheine waren im gesamten besetzten Gebiet gültig, nicht nur an den Eisenbahnkassen. Man konnte auch in französischen Économie-Läden Lebensmittel und Sachwerte kaufen, die es in deutschen Läden schon längst nicht mehr gab. Doch weite Kreise der deutschen Bevölkerung lehnten die Annahme dieser „Franzosenscheine“ wegen der widerrechtlichen Besetzung des Ruhrgebiets ab, ebenso war das Fahren mit der „Regiebahn“ verpönt, weshalb die Waggons nur schwach besetzt waren und die Bahn selten fuhr.

Mit dem Inkrafttreten des Dawes-Planes am 1. September 1924 entfiel der Grund für den Regiebetrieb und am 15. November 1924 wurden die bisher von der Regie verwalteten Eisenbahnstrecken wieder an die Deutsche Reichsbahngesellschaft übergeben.