Der Kreisrechtsausschuss ist auch oder gerade in Corona-Zeiten auf Ausgleich bedacht.

Rhein-Hunsrück |

Die Geschäftsstelle des Kreisrechtsausschusses hat die Jahresstatistik 2021 vorgelegt. 196 neue Widerspruchsverfahren sind im vergangenen Jahr zu den bereits vorliegenden hinzugekommen. ‚Corona-pandemiebedingt‘ hat das Gremium „nur“ zehn Sitzungen absolviert; etliche Verfahren konnten jedoch, dank dem Einverständnis der Parteien, im schriftlichen Verfahren erledigt werden.

Der Pflichtausschuss des Kreises beschäftigt sich mit Verwaltungshandeln der Kreisverwaltung und der ihr zugehörigen kommunalen Behörden (Verbandsgemeindeverwaltungen, Stadtverwaltung Boppard), bei denen sich Bürgerinnen und Bürger in ihren Rechten verletzt fühlen und keine Abhilfe durch die Ausgangsbehörde erfolgt ist.

Als zusätzliche Rechtsschutzinstanz soll er die Bürgerrechte stärken, eine Selbstkontrolle der Verwaltungen sicherstellen und die Gerichte entlasten. Grundsätzlich entscheidet ein Dreiergremium, derzeit bestehend aus der Juristin Maren Schäfer oder dem hiermit beauftragten Verwaltungsbeamten Bernd Reinemann als Vorsitzende und zwei – von insgesamt 22 – vom Kreistag gewählten ehrenamtlichen Beisitzerinnen und Beisitzern.

Im abgelaufenen Jahr mussten sich die Entscheider überwiegend mit Fällen aus dem Bereich des allgemeinen und besonderen Ordnungsrechts, wie z.B. bau- oder veterinärrechtliche Verfügungen, Fahrerlaubnisentzüge, Entscheidungen aus dem Kfz-Zulassungsbereich etc. beschäftigen, wie die Jahresstatistik ausweist. Allein 2021 wurden hier 91 neue Widerspruchsfälle bei der Geschäftsstelle registriert. In der Statistik den 2. Platz nehmen Widersprüche aus dem Sozial- und Jugendhilferecht (wie beispielsweise abgelehnte oder als zu gering empfundene Grundsicherungs- und Asylbewerberleistungen sowie Kostenbeitragserhebungen im Rahmen der wirtschaftlichen Jugendhilfe und ähnliches) mit der stattlichen Gesamtzahl von 54, gefolgt von 31 Widersprüchen aus dem kommunalen Abgaben-, Gebühren- und Steuerrecht, ein.

Dass die Entscheidungen der Kreisverwaltung und der Verbandsgemeindeverwaltungen bzw. Stadtverwaltung Boppard in den meisten Fällen korrekt waren, belegen weitere Zahlen der Statistik: In 16 Fällen erfolgte eine Abhilfe durch die Ausgangsbehörde, 43 Widersprüche wurden zurückgenommen, 23 zurückgewiesen und nur ein Widerspruch hatte in vollem Umfang Erfolg, ein Verfahren endete durch Vergleich.

Den verfahrensbeteiligten Personen ist es wichtig, dass den Bürgerinnen und Bürgern die Entscheidungen transparent gemacht werden. „Die administrative Befriedungsfunktion des Widerspruchsverfahrens, verstärkt insbesondere durch die zunehmende Mediationstätigkeit, wirkt letztlich ausgleichend auf die unterschiedlichen Standpunkte ein und fördert das Verständnis für die widerstreitenden Positionen“, ist man sich beim Rechtsamt und dem entscheidenden Kreisrechtsausschuss einig. „Dies führt auch zur Entlastung der Verwaltungs- und Sozialgerichte.“

Die Widerspruchsstelle des Landkreises trägt mit den aus den Widersprüchen, Klagen und einstweiligen Rechtsschutzverfahren sowie der Mediationsarbeit gewonnenen Erkenntnissen zur Verbesserung der Arbeitsqualität und des Bürgerservice bei.