Im Zuge der Energiekrise werden in Boppard und allen Stadtteilen die Straßenlaternen zwischen 0 und 5 Uhr abgeschaltet.

Boppard |

Der Rat der Stadt Boppard hat in seiner Sitzung am 19. September die zeitweise Abschaltung der Straßenbeleuchtung beschlossen. Gemäß Beschluss wird die Straßenbeleuchtung zwischen 0 und 5 Uhr abgeschaltet.

Aus Gründen der Verkehrssicherung bleibt die Beleuchtung an Fußgängerüberwegen, Querungshilfen und Gefahrenpunkten durchgehend eingeschaltet. Auch werden Straßenbeleuchtungsbereiche, die zur Stromversorgung der oben genannten Gefahrenbereiche dienen, aus technischen Gründen in den Ortsbezirken Bad Salzig, Boppard und Buchholz nicht abgeschaltet werden.

Die beschlossenen Abschaltungszeiträume berücksichtigen die Interessen der Stadt Boppard zur Energieeinsparung und die Interessen der Bürgerinnen und Bürger, die in den Morgenstunden auf die Beleuchtung angewiesen sind. Laternen, die nachts abgeschaltet werden, sind durch das Verkehrszeichen VZ 394 „Laternenring“ (roter Streifen in weißer Einfassung) gekennzeichnet.

Ist eine Laterne mit einem solchen „Laternenring“ versehen, müssen Autofahrer laut Straßenverkehrsordnung innerhalb geschlossener Ortschaften beim Abstellen ihres Fahrzeugs in diesem Bereich das Parklicht anschalten. Tun sie das nicht, können andere Verkehrsteilnehmer das Auto übersehen. Kommt es dann zu einem Unfall, ist es möglich, dass dem Halter des abgestellten Autos eine Teilschuld zugesprochen wird.