Die Stadtverwaltung Mayen teilt mit, dass im Wahlbüro am Freitag, 11. September von 8 bis 12 und von 14 bis 18 Uhr noch Wahlscheine (Briefwahlunterlagen) erteilt werden können. Das Wahlbüro ist am Samstag, 12. September von 8 bis 12 Uhr und am Wahlsonntag, 13. September von 8 bis 15 Uhr geöffnet. An diesen beiden Tagen können Wahlscheine jedoch nur noch erteilt werden, wenn der Wähler wegen nachgewiesener plötzlicher Erkrankung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten das Wahllokal aufsuchen kann. Dies gilt auch für Wähler, denen wegen erkennbarer Atemwegsinfektionen der Zugang zu ihrem Wahllokal verwehrt werden muss. Der Wahlschein kann grundsätzlich schriftlich oder mündlich beantragt werden; wer den Antrag für einen anderen stellt, benötigt eine schriftliche Vollmacht. Ein Wahlschein kann online über https://www.mayen.de/Rat-und-Verwaltung/Wahlen/ nur noch bis Donnerstag 10. September, 0 Uhr beantragt werden.