Spätestens nach einer Beitragserhöhung oder einem Schadenfall fragen sich viele Versicherungs­nehmer, ob die gewählte Kfz-Police wirklich die passende ist. Geht es nicht billiger und besser?

Jeder Autofahrer in Deutschland hat eine Kfz-Versicherung. Wechseln kann man sie in vier Fällen:

1. Ablauf der Vertragszeit: In der Regel muss man seine Versicherung bis spätestens 30. November kündigen.

2. Fahrzeugwechsel: Anschaffung eines anderen Autos während der Vertragslaufzeit.

3. Beitragserhöhung. Allerdings nur, wenn diese nicht aufgrund einer Höherstufung in der Schaden­freiheitsklasse erfolgt ist.

4. Schadenfall: Auch dann steht Versicherungsnehmern ein außerordentlicher Wechsel zu. Einbeziehen in die Wechselüberlegungen sollte man auch die Zusatzleistungen eines Anbieters. Bei der Kfz-Versicherung der Nürnberger Versicherung etwa steht die Kundenkarte allen Versicherungsnehmern in Form eines digitalen Passes zur Verfügung.