Stichtag in Sicht: Kfz-Versicherung prüfen - Wechsel möglich
Jeder Autofahrer in Deutschland hat eine Kfz-Versicherung. Wechseln kann man sie in vier Fällen:
1. Ablauf der Vertragszeit: In der Regel muss man seine Versicherung bis spätestens 30. November kündigen.
2. Fahrzeugwechsel: Anschaffung eines anderen Autos während der Vertragslaufzeit.
3. Beitragserhöhung. Allerdings nur, wenn diese nicht aufgrund einer Höherstufung in der Schadenfreiheitsklasse erfolgt ist.
4. Schadenfall: Auch dann steht Versicherungsnehmern ein außerordentlicher Wechsel zu. Einbeziehen in die Wechselüberlegungen sollte man auch die Zusatzleistungen eines Anbieters. Bei der Kfz-Versicherung der Nürnberger Versicherung etwa steht die Kundenkarte allen Versicherungsnehmern in Form eines digitalen Passes zur Verfügung.