Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für das Jahr 2021 zeigt die Entwicklung der Straftaten im Bereich Mayen.

Mayen |

Die Beschäftigten der Polizeiinspektion Mayen betreuen das Flächengebiet der Stadt Mayen, sowie der Verbandsgemeinden Maifeld, Mendig und in Teilen der VG Vordereifel. Für diesen Bereich sind ungefähr 72000 Einwohner gemeldet.

Da das Berichtsjahr immer noch durch zahlreiche Einschränkungen des sozialen Lebens im Rahmen der Corona-Pandemie und damit auch veränderten Verhaltensweisen gekennzeichnet war, erklären sich zahlreiche Veränderungen durch die geänderten Lebensabläufe; bspw. Einschränkungen beim Betreten von Geschäften oder Restaurants oder den ausgefallenen Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen.

Nach der aktuellen PKS für das Kalenderjahr 2021 wurden im Bereich der Polizeiinspektion Mayen 2872 Straftaten, hierin sind Verkehrsdelikte nicht erfasst, zur Anzeige gebracht. Dies stellt gegenüber 2020 einen Rückgang um 362 (2020 - 3234) Anzeigen dar, welches einer Minderung um 11,2 Prozent entspricht. 1951 (2020 2128) der erfassten Straftaten wurden abschließend von der Polizeiinspektion Mayen bearbeitet und zur Entscheidung der Staatsanwaltschaft Koblenz vorgelegt. Dies bedeutet einen Rückgang um 157 Strafanzeigen.

Die weiteren Strafanzeigen wurden durch die Kriminalinspektion Mayen oder andere Fachbehörden, ausgehend von den Zuständigkeitsregelungen, bearbeitet.

Die Aufklärungsquote lag im abgelaufenen Kalenderjahr mit 68,3 Prozent (2020: 71,1 Prozent) für alle Straftaten und mit 69,9 Prozent (2020: 72,0 Prozent) für die abschließend durch die PI Mayen bearbeiteten Delikte leicht unter den Vorjahreszahlen. In einem Vergleich der letzten 5 Jahre liegt die Aufklärungsquote jedoch noch über dem Schnitt.

Für die jeweiligen Verwaltungsbezirke ergeben sich nachfolgende Fallzahlen und Aufklärungsquoten (Klammerdaten aus 2020):

  • Stadt Mayen: 1378 Fälle mit einer Aufklärungsquote von 71,3 Prozent (1644, 73,1 Prozent)
  • VG Maifeld: 748 Fälle mit einer Aufklärungsquote von 69,5 Prozent (788, 69,9 Prozent)
  • VG Mendig: 479 Fälle mit einer Aufklärungsquote von 60,8 Prozent (494, 66,8 Prozent)
  • VG Vordereifel: 267 Fälle mit einer Aufklärungsquote von 62,5 Prozent (308, 70,5 Prozent)

Nachfolgend eine Übersicht für verschiedene Orte aus den jeweiligen Verbandsgemeinden:

  • Stadt Polch: 324 Fälle mit einer Aufklärungsquote von 67,0 Prozent (320, 71,6 Prozent)
  • Stadt Münstermaifeld 85 Fälle mit einer Aufklärungsquote von 72,9 Prozent (113, 69,0 Prozent)
  • Gemeinde Mertloch: 25 Fälle mit einer Aufklärungsquote von 72,0 Prozent (15, 66,7 Prozent)
  • Gemeinde Ochtendung: 188 Fälle mit einer Aufklärungsquote von 71,3 Prozent (187, 64,7 Prozent)
  • Gemeinde Ettringen: 55 Fälle mit einer Aufklärungsquote von 76,4 Prozent (81, 79,0 Prozent)
  • Gemeinde Kehrig: 52 Fälle mit einer Aufklärungsquote von 46,2 Prozent (51, 49,0 Prozent)
  • Gemeinde Kottenheim: 69 Fälle mit einer Aufklärungsquote von 50,7 Prozent (72, 77,8 Prozent)
  • Stadt Mendig: 376 Fälle mit einer Aufklärungsquote von 55,3 Prozent (378, 65,9 Prozent)
  • Gemeinde Bell: 26 Fälle mit einer Aufklärungsquote von 88,5 Prozent (30 70,0 Prozent)

Insgesamt konnten zu den bekanntgewordenen Fällen 1435 Tatverdächtige (TV) ermittelt werden (2020: 1713). Männer waren mit 1095 (76,3 Prozent) und Frauen mit 340 (23,7 Prozent) vertreten. 216 Tatverdächtige hatten nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, was einem Anteil an den ermittelten Tatverdächtigen von 15,1 Prozent entspricht. Dies bedeutet im Vergleich zum Vorjahr eine Zunahme um 0,9 Prozent. Bei den nichtdeutschen Tatverdächtigen stellten ebenfalls die Männer mit 85,9 Prozent die dominante Gruppe.

Bei einer Betrachtung des Alters von Tatverdächtigen muss festgestellt werden, dass 332 Tatverdächtige unter 21 Jahren alt waren, wobei 87 Personen der Altersgruppe 16 bis 18 Jahre angehörten. 44 ermittelte TV waren bis 14 Jahre alt, also strafunmündige Kinder.

Auswertung zu verschiedenen Deliktsbereichen in abschließender Sachbearbeitung durch die Polizeiinspektion Mayen

Delikte mit Gewaltanwendung oder Drohung mit Gewaltanwendung 512-mal wurden Sachverhalte bekannt, die dem Deliktsbereich "Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit" zuzuordnen sind. Gegenüber 2020 (573) bedeutet dies eine Abnahme um 61 Fälle (= 11,9 Prozent).

Körperverletzungen (KV-Delikte) wurden in 2021 in 341 (451) Fällen angezeigt. In diesem Deliktsbereich liegt die Aufklärungsquote bei 93,3 Prozent.

In ihrer Gesamtheit werden diesem Deliktsfeld auch die Fälle der sogenannten "Gewalt in engen Beziehungen" (GesB) zugeordnet. 132-mal (131 in 2020) mussten im vergangenen Jahr Polizeibeamtinnen und -beamte in den engsten Familien- und / oder Paarbereich einwirken, da Beziehungsstreitigkeiten in handgreiflichen Auseinandersetzungen endeten (87 TV männlich, 28 TV weiblich). Hier wurde neben den strafrechtlichen Ermittlungsarbeiten besonderer Wert auf Hilfestellung in der Problembewältigung gelegt. Beiden Partnern wurden Hilfs- und Beratungsangebote für sich selbst, aber auch für betroffene Kinder aufgezeigt. 12 (4 / 2020) Ermittlungsvorgänge wurden wegen Nachstellung, sogenanntem Stalking, bearbeitet. Die Polizeiinspektion Mayen ist schon langjährig in ein flächendeckendes Netzwerk, unter anderem das "Mayener Forum gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen", eingebunden. Hierzu können Informationen und Hilfsangebote unter www.mayener-forum-gegen-gewalt.de abgerufen werden.

Eigentumskriminalität

Die Fallzahlen im Bereich des Diebstahls ohne erschwerende Umstände haben sich weiterhin positiv verändert. Gegenüber 2020 kann ein Rückgang auf 343 bekanntgewordene Delikte (382 2020) verzeichnet werden.

Als einen Erklärungsansatz kann man beispielsweise den Rückgang der Fallzahlen bei den Ladendiebstählen heranziehen. Wurden 2020 noch 81 Ladendiebstähle angezeigt, verringerte sich die Zahl 2021 auf 61 (Zum Vergleich: 2019, also in der "Vor-Corona-Zeit" wurden bei der Polizeiinspektion 148 Fälle von Ladendiebstahl bearbeitet). Die deutlichen Veränderungen dürften als Folge der Be- und Einschränkungen beim Einkauf (Lockdown, 2G-Regelungen, teilweise Schließungen von Läden u.ä.) zu werten sein.

Vermögens- und Fälschungsdelikte

268 (483) Vermögens- und Fälschungsdelikte kamen bei der PI Mayen zur Anzeige. 192 (297) dieser Fälle zählten zum klassischen Betrug.

37-mal (49 2020) wollten Straftäter in 2021 an Tankstellen nicht bezahlen und lösten damit Ermittlungsverfahren wegen Tankbetrug aus.

Sonstige Straftatbestände

"Widerstand und tätlicher Angriff gegen die Staatsgewalt" wurde in Einsatzlagen handelnden Polizeikräften im Bereich der PI Mayen in 2021 - 20-mal (21 2020) entgegengebracht. Trotz einer relativ ereignisarmen Zeit in Folge der Veränderungen durch Corona, verblieb die Anzahl der Strafanzeigen auf relativ hohem Niveau.

Sonstige Straftaten

53 (63 - 2020) Straftaten des Hausfriedensbruchs, 13 (14 - 2020) Brandstiftungen - auch fahrlässige -, 179 (201 - 2020) Beleidigungen und 317 (267 - 2020) Sachbeschädigungen (SB), davon 140 (120 - 2020) SB an Kfz, 92 (78 - 2020) auf Straßen und Plätzen, meist öffentliche Einrichtungen mussten aufgenommen und bearbeitet werden.

Betäubungsmittelkriminalität (BTM)

131 (192) Verfahren mussten allein durch die Schutzpolizei bearbeitet werden. Hierin sind insbesondere Verfahren aus bekanntgewordenem Besitz von Betäubungsmittel zur Anzeige gebracht. Cannabis und Amphetamin sind nach wie vor die am häufigsten festgestellten Betäubungsmittel. Die Zahlen resultieren in diesem Deliktsbereich unter anderem aus einer verstärkten Kontrolltätigkeit im Zusammenhang mit dem Führen von Fahrzeugen unter dem Einfluss berauschender Mittel. In diesem Themenfeld wird die Polizeiinspektion Mayen auch im Kalenderjahr 2022 Sonderkontrollen durchführen.

Straßenkriminalität

Mit 381 (449) Ermittlungen im Bereich der Straßenkriminalität gab es eine Reduzierung im Vergleich zum Vorjahr. Diese Delikte, wie Sachbeschädigung auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen, Körperverletzungen und weitere Taten im öffentlichen Raum, bilden mit 19,4 Prozent aller Straftaten immer noch einen Schwerpunkt der polizeilichen Ermittlungs- aber auch Präventionsarbeit

Der Rückgang der Anzahl an Straftaten erklärt sich auch hier unter anderem aus den Einschränkungen der Corona-Zeit, so fallen beispielsweise die Straftaten weg, welche häufig im Umfeld von Volksfesten oder öffentlichen Veranstaltungen oder dem Besuch von Event-Lokalitäten entstehen.

Zur Aufklärung der allgemeinen Straßenkriminalität wird dem Slogan "Bürger und Polizei wir brauchen uns" eine ganz besondere Bedeutung zugemessen. Nur im gegenseitigen vertrauensvollen Miteinander kann ein sozialadäquates Zusammenleben erreicht und gefestigt werden. Kein Bürger muss sich selber in Gefahr bringen, sollte sich aber nicht scheuen Beobachtungen, die im Zusammenhang mit der Begehung von Straftaten stehen könnten, der Polizei mitzuteilen. Jeder kann irgendwann im Leben Opfer einer Straftat werden und "WER NICHTS TUT MACHT MIT", sollte deshalb keinen Platz in unserer Gemeinschaft haben.

Eine Vielfalt von Tipps, Beratungs- und Hilfsangeboten können durch Nachfrage bei der Polizeiinspektion Mayen zu unterschiedlichen Themen der Vermeidung und Bekämpfung von Straftaten erlangt werden. Ein umfassendes Angebot der polizeilichen Prävention bietet auch der Internetauftritt der polizeilichen Beratung, http://www.polizei-beratung.de/.

Quelle: Polizeidirektion Mayen