Bei einem Feldhasen aus dem Jagdbezirk Ochtendung ist der Erreger der Hasenpest (Tularämie) nachgewiesen worden. Darauf weist das Veterinäramt der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz hin und empfiehlt Spaziergängern und Wanderern, tote oder krank wirkende Hasen und Wildkaninchen auf keinen Fall anzufassen. Auch Hunde sollten nicht mit diesen in Kontakt kommen.

Kreis Mayen-Koblenz |

Die ansteckende Erkrankung war aufgefallen, nachdem ein Jäger ein bereits schwer krankes Tier erlegt und aufgrund eines Verdachts ins Landesuntersuchungsamt nach Koblenz gebracht hatte. Dort konnte der Erreger der Hasenpest Francisella tularensis in Leber und Milz nachgewiesen werden. Hauptsächlich betroffen sind von der Krankheit Hasen, Kaninchen oder Nagetiere, jedoch kann sie auch auf andere Tiere oder Menschen übertragen werden. 

Verhaltensänderung als Anzeichen

„Im Gegensatz zu gesunden Feldhasen zeigen an Hasenpest erkrankte Tiere oft kein typisches Fluchtverhalten und lassen Menschen ohne Scheu an sich herankommen“, erklärt Dr. Simone Nesselberger, Leiterin des Veterinäramts MYK. Hohes Fieber, Schwäche und schnelle Atmung sind weitere Anzeichen einer Infektion. Kontakt mit betroffenen Tieren sollte vermieden werden.

Ansteckungsrisiko für Menschen

Menschen können sich über offene Wunden, Schleimhäute, Bindehaut der Augen oder Einatmen von kontaminiertem Staub infizieren. Nach Berührung sollte man gründlich reinigen und desinfizieren. Die Symptome ähneln Grippesymptomen wie Fieber, Erschöpfung und geschwollenen Lymphknoten. Komplikationen wie Lungenentzündung oder Befall anderer Organe können auftreten. Bei Symptomen nach Kontakt sollte ein Arzt konsultiert werden. Hunde können sich zwar infizieren, weisen aber meist eine hohe Resistenz auf.

Abgrenzung zur Myxomatose

Nicht zu verwechseln ist die Hasenpest mit der Myxomatose, bei der die erkrankten Tiere Schwellungen und Entzündungen im Augenbereich aufweisen. Die Myxomatose ist im Gegensatz zur Hasenpest für Menschen ungefährlich.

Auffällige Tiere melden

Wer ein auffälliges Tier entdeckt, wird gebeten, sich an das Veterinäramt der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz unter Tel. 0261/108-459 oder 108-455 zu wenden. Bei Nichterreichbarkeit helfen auch die örtlichen Ordnungsbehörden oder die Polizei, die den zuständigen Jagdpächter informieren.