Der Wahltermin ergibt sich aus einer bevorstehenden Entscheidung des Bundestages über die Vertrauensfrage des Bundeskanzlers, die voraussichtlich zu einer Auflösung des Parlaments führen wird. Bereits jetzt laufen die Vorbereitungen der Kreiswahlleitung im Wahlkreis 199 Mosel/Hunsrück auf Hochtouren.
Die Aufgaben der Kreiswahlleitung umfassen unter anderem die Organisation von Wahlunterlagen, die Berufung von Beisitzern und die Bildung eines Kreiswahlausschusses. Dieser Ausschuss wird die eingereichten Wahlvorschläge prüfen und später das Wahlergebnis im Wahlkreis offiziell feststellen.
Die Bundestagswahl wird als Urnenwahl durchgeführt, wobei Briefwahlmöglichkeiten selbstverständlich bestehen. Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit drei Monaten in Deutschland wohnen oder sich gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Auch im Ausland lebende Deutsche können unter bestimmten Bedingungen ihre Stimme abgeben.
Jeder Wähler hat zwei Stimmen: Mit der Erststimme wird ein Direktkandidat gewählt, mit der Zweitstimme eine Partei. Anders als bei Kommunalwahlen ist das Panaschieren und Kumulieren von Stimmen nicht möglich.
Aufgrund der engen Vorbereitungszeit ruft Landrat Volker Boch alle interessierten Bürgerinnen und Bürger dazu auf, als Wahlhelfer mitzuwirken.
Bitte melden Sie sich bei Ihrer zuständigen Verbandsgemeinde, verbandsfreien Gemeinde oder Stadt, wenn Sie Interesse daran haben, als Wahlhelfer bei der Bundestagswahl 2025 mitzuwirken. - Volker Boch (Landrat Rhein-Hunsrück-Kreis)
Die Bundestagswahl 2025 findet sieben Monate früher als ursprünglich geplant statt, nachdem der Bundespräsident den neuen Wahltermin bekanntgegeben hat. Die Bürgerinnen und Bürger des Wahlkreises Mosel/Hunsrück sind aufgerufen, aktiv an der Wahl teilzunehmen und ihre Stimme abzugeben.