Nicht jedes Geschenk ist so beliebt wie vom Schenkenden erhofft und landet gerne wieder hinter der Ladentheke, von der es stammt. Doch geht das immer? Habe ich einen Anspruch auf Umtausch? Unsere Rechtsexperten klären auf.

Weihnachten ist vorbei, alles ist aufgegessen und die Kerzen ausgeblasen. Der Alltag hat uns wieder und auch der kritische Blick auf die Weihnachtsgeschenke. Der 193zigste Schlips, obwohl man seit Jahren keine Krawatten mehr trägt. Die Unterhose mit Disneymotiven trifft den Humor nicht ganz. Also Umtausch? Wie geht das?


Erlebniswelt Geschäft


Die Annahme, der Geschäftsmann müsse ein Einsehen haben, ist voll daneben. Grundsätzlich gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Rückgabe von Geschenken. Es sind auch keine Haustürgeschäfte mit 14-tägiger Widerrufsmöglichkeit. Das hat auch nichts mit Amazon zu tun. Es bleibt nichts anderes übrig, als freundlich zu lächeln und auf Kulanz zu hoffen, es sei denn, der Verkäufer hat die Umtauschoption schon bei Vertragsabschluss zugesagt.
Manchmal gibt es auch einfach einen Gutschein.
Anders sieht die Sache aus, wenn das Geschenk defekt war, also ein Mangel vorliegt. Dann muss nachgebessert oder ausgetauscht werden. Ergo: Es bringt also nichts, das Geschenk mutwillig zu beschädigen.


Erlebniswelt Internet


Besser sieht es aus, wenn das Geschenk im Internet gekauft wurde. Dann gibt es ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Egal warum, es geht ohne Angabe von Gründen. Das Risiko liegt beim Händler. Die meisten Online-Händler locken vor Weihnachten mit der Verlängerung der Rückgabefrist, z. B. bis 15.01.
Das Widerrufsrecht gilt nicht für alle Artikel. Hygieneartikel, die ausgepackt oder benutzt sind, muss der Dealer ebenso wenig zurücknehmen wie verderbliche Lebensmittel. Der Weihnachtskarpfen bleibt also im Haus. Auch Spezialanfertigungen gehen nicht zurück. Bei Käufen von Privatpersonen geht auch nichts.


Was muss ich beachten?


Schweigen ist keine Lösung. Das Gesetz verlangt einen Anruf oder Erklärung in Schriftform. Also eine E-Mail schreiben und das Geschenk innerhalb der 14 Tage zurückschicken. Einfach so zurückschicken ist nicht.
Bei Amazon und ähnlichen Händlern geht es einfacher, da in der Regel Widerrufserklärungen oder Rückgabezettel beigefügt sind, die man einfach in das Rückgabepaket legt und das Paket bei der örtlichen Station abgibt. Das kostet dann auch nichts. Davon unabhängig, hätte der Käufer grundsätzlich die Rückgabekosten zu tragen, wenn kein Mangel vorliegt.
Also last euch nicht davon abhalten, ungeliebtes Zeug zurückzuschicken.

Der Rechtstipp wird zur Verfügung gestellt von: https://www.dittmann-hartmann.de