Die neue Corona-Verordnung des Bundes erlaubt wieder den Sport im Freien. Wettkampfsport ist aber noch nicht in Sicht.

Koblenz / Mainz / Berlin |

Die Bundesregierung hat in der Bund-Länder-Konferenz wenig überraschend beschlossen, den bundesweiten Lockdown bis zum 28.März zu verlängern. Dennoch gibt es Hoffnung für den Sport: unter gewissen Bedingungen besteht die Möglichkeit bereits ab Montag, 08.März, wieder aktiv in Gruppen Sport zu treiben. Aktuell4U fasst die bisherigen Erkenntnisse zusammen: 

Prinzipiell bleibt festzuhalten: der Lockdown wurde verlängert. Unter Herannahme der 7-Tage-Inzidenz können allerdings Lockerungen von den Ländern beschlossen werden. 

Stichtag 1: Montag, 08.März 2021

Das Bundesland Rheinland-Pfalz bzw. die Kommunen können bei einem stabilen bzw. sinkenden Inzidenzwert von < 100 den Freiluftsport für Kinder unter 14 Jahren erlauben. Die maximale Gruppengröße würde 20 Kinder betragen. 

Für den Fall eines 7-Tages-Inzidenzwert von kleiner 50 ist auch kontaktfreier Sport für Kinder und Erwachsene älter als 14 Jahren möglich in Gruppen von bis zu 10 Personen möglich. Ob der Fußball auch unter diese Regelung fällt, bleibt offen. 

Stichtag 2: Montag, 22.März 2021

Für den Fall einer Inzidenzzahl von 100 oder geringer ist Kontaktsport, unter den auch der Fußball fällt, ohne eine Gruppenbeschränkung möglich. Voraussetzung dafür ist aber, dass ein tagesaktueller, negativer Corona-Schnelltest vorliegt. Liegt der Inzidenzwert bei 50 oder weniger ist ein tagesaktuelles Testergebnis nicht notwendig. 

Stichtg 3: Montag, 05.April 2021

Bei einem Inzidenzwert von 100 oder weniger ist Freiluftsport ohne Anzahlbeschränkungen möglich. Darüber hinaus ist kontaktfreier Sport in der Halle möglich. Liegt der Inzidenzwert unter 50, gibt es für den Außensport dann keine Beschränkungen. 

Soweit der Plan der Bund-Länder-Konferenz. Sollte es jedoch an drei aufeinanderfolgenden Tagen zu steigenden Zahlen und einer Inzidenz von > 100 führen, tritt der Lockdown wieder für die entsprechende Region in Kraft. Darüber hinaus können die Länderregierungen individuelle Verordnungen erlassen.