„Eine flächendeckend gute Versorgung von gebärenden Frauen ist zentraler Bestandteil rheinland-pfälzischer Gesundheitspolitik. Unser Fokus bei der Verteilung der finanziellen Mittel liegt daher klar auf den kleinen Geburtskliniken im ländlichen Raum, um gerade hier die Versorgungssicherheit in der Fläche zu stärken. Gleichzeitig wird mit der Verteilung der Mittel die Qualität der geburtshilflichen Versorgung ausreichend berücksichtigt“, sagt Gesundheitsminister Clemens Hoch.
Stabilisierung vor der Krankenhausreform
Auf diese Weise sollen die Geburtshilfen finanziell stabilisiert werden, und dies noch bevor die Krankenhausreform ihre Wirkung entfaltet und die Finanzierungsbedingungen zugunsten der Geburtshilfen geändert würden, so der Minister.
Zweigleisiges Modell zur Verteilung der Mittel
Zur zielgenauen und effizienten Verteilung der Bundesgelder hat die Landesregierung ein zweigleisiges Modell gewählt: Als Sockelbetrag erhalten alle 27 in den Krankenhausplan aufgenommenen Geburtskliniken eine standortindividuelle Förderung. Dafür werden rund 3,3 Millionen Euro eingesetzt.
Zusätzliche Förderung für Kliniken mit besonderer Bedeutung
2,5 Millionen Euro werden als besondere Förderung für Geburtskliniken mit besonderer Bedeutung genutzt. Wenn eine Geburtshilfe für mehr als 950 Frauen im gebärfähigen Alter die einzige ist, die innerhalb von 40 Minuten erreicht werden kann, können dort pauschal pro bedrohte Klinik 250.000 Euro zusätzlich berücksichtigt werden. Von dieser Zusatzförderung profitieren im Land aktuell zehn Kliniken.
Dies trägt ganz wesentlich dazu bei, dass wir die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in der Stadt aber auch auf dem Land fördern und insgesamt die qualitativ hohe Gesundheitsversorgung auch in der Fläche des Landes gewährleisten.
- Clemens Hoch